Werte Damen u. Herren,
Im August 2014 bestellte ich eine Wohnlandschaft in Leder bei Ihnen.
Ende August 2014, wurde diese dann auch geliefert. Der erste Schaden an der Wohnlandschaft wurde gleich von den Mitarbeitern beim Aufstellen verursacht. Löcher falsch gebohrt u. Stoff mit Messer eingeschnitten an der Unterseite!
Nun musste ich im November 2015 feststellen, das das Leder am Kopfteil eingerissen ist. Ich muss betonen, es wurde mir als Echtleder verkauft!
Reklamiert habe ich gleich im November 2015 bei XXXl Lutz telefonisch! Nun musste ich feststellen, dass die Polsterung beim sitzen auch nachgibt u. fast durchgesessen ist.
Schriftlich habe ich es dem Unternehmen mitgeteilt im altem Jahr! Reklamation abgelehnt, da sich die Wohnlandschaft seit 16 Monaten in meiner Nutzung befindet!
LT. gesetz stehen mir 24 Monate Garantie bzw. Gewährleistung zu! Wo bleibt da mein Recht!
Überprüft wurde von dem Unternehmen nichts! Immer wieder schreibt ein anderer " Sachbearbeiter". Weis da die linke Hand nicht, was die rechte tut?
Geht man so mit Kunden um! Oder soll ich mir nach 14 Monaten eine Neue kaufen - was meinen die Herrschaften!
Bestell-/Kundennummer: 1171408169958
Meine Forderung an XXXLutz Möbelhäuser BDSK:
Ersatzlieferung Bzw. Rückabwicklung des Kaufes
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Für Montag, 1.02.2016, hat sich eine Reparaturfirma angemeldet. Mal schauen, aber erst nachdem ich bei dem Pressesprecher von XXXL telefonisch rausgekommen bin. Ich werde Sie auf den laufenden halten.
Die Hoffnung stirbt zuletzt, man darf sich nur nicht alles bieten lassen. Die Wohnlandschaft wurde nun am 18.02.15, bei mir abgeholt1 Reklamation entlich anerkannt, Bekomme nun eine Gutschrift, aber der Kampf hat sich für mich gelohnt!