Verweigerung Toilette

Neckarsulm

Sehr geehrte Damen und Herren,

mir wurde in o. g.Filiale verweigert, mit meinem 4 jährigen Enkel die Toilette zu besuchen, da angeblich schon eine Mutter mit ihrer Tochter diese besuchte.

Das Resultat war, dass mein kleiner Enkel sich eingenässt hat, und ich mit ihm in diesem Zustand im Winter durchnâsst nach Hause musste.

Ich erwarte von Ihnen entsprechende Reaktion.

Mit frdl. Gruß

Petra Schäwel

Meine Forderung an Lidl Dienstleistung:

Reaktion auf o. Genanntes

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Was hätte man denn Ihrer Meinung nach tun sollen, wenn die Toilette doch bereits besetzt war?

Hätte man etwa die sich darin befindlichen Personen herausbitten sollen?

Wie hätten Sie reagiert, wenn Sie sich in der Toilette befunden hätten und man mit einem solchen Wunsch an Sie herangetreten wäre?

Dass eine Toilette besetzt ist, das kann überall vorkommen, und wenn ein Kind sich bereits einnässt, weil diese nicht schnell genug wieder frei wird, dann hat es diesen Drang doch sicherlich nicht erst in letzter Minute geäußert.