Teppich nach Reinigung durch Verklebung beschädigt

Porta Westfalica

Ein Berberteppich wurde zur Reinung in diesem "Fachmarkt" abgegeben. Er kam gereinigt zurück, jedoch mit einer handtellergroßen Verklebung im Mittelbereich. Diese Verklebung war vorher nicht vorhanden. Bei der Abgabe wurde der Teppich vom einem Verkäufer ausgiebigst begutachtet.

Die Erklärung des "Fachmarktes" für diese Verklebung war, dass auf keinen Fall es in ihrem Zuständigkeitsbereich entstanden sei, vielmehr wäre bereits vorher, nicht sichtbar, Kleberreste dort vorhanden gewesen, durch die Reinigung seien diese nun verhärtet und sichtbar geworden. Man könne daran nichts ändern, aber ich brauche die Reingung nicht zu bezahlen. Noch etwas später wurde mir dann noch angeboten, ich brauche ihn nicht abzuholen, er würde mir auch nach Hause gebracht. Die Sache wurde jetzt meinem Rechtsanwalt übergeben. Der Teppich befindet sich nach wie vor im s. g. Fachmarkt.

Es ist schon eine sehr große Unverschämtheit dieses Handeln. Es wird eine Beschädigung verursacht und behauptet diese sei bereits unsichtbar vorher vorhanden gewesen. Ein Totschlagargument, dass sich beliebig auf alles anwenden lässt.

Meine Forderung an Hammer System Management:

Entfernung der Verklebung,

Firmen-Antwort ausstehend seit 10 Jahren, 156 Tagen und 20 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Nein, der Beweis liegt in der Tatsache, dass der Teppich bei der Abgabe vom "Fachmarkt" begutachtet wurde und keine Verklebung vorhanden war, weder sichtar noch fühlbar. Meine Ehefrau, ich und dieser Verkäufer des Fachmarktes haben bei der Abgabe auf Drängen des Verkäufers den Teppich ausgerollt und ihn begutachtet (beschaut, befühlt und gewendet). Egal was durch den Fachmarkt behauptet wird, eine derartige Verklebung in der vorhandenen Größe wäre fühlbar und sichbar gewesen, ungef. 15 x 15 cm, zumal sich diese Verklebung bis auf die Unterseite ausbreitet. Also kein übersehbares "Felckchen" sondern durchaus markant. Auf dem Annahmeschein erfolgte auch kein Vermerk. Insofern wird diese freche unverschämte Behauptung, letztlich durch eine Analyse festzustellen sein. Auch muss festgestellt werden um was es sich tatsächlich handelt und wann diese s. g. Kleberreste, wie sie durch den Hammer "Fachmarkt" bezeichnet werden, aufgebracht wurden.
Der Hammer "Fachmarkt" zeigt sich absolut unbeweglich. Es wäre doch z. B. möglich auch Kleberreste, wenn es sich um solche handelt, zu entfernen. Schaut man im Netz, findet man gerade im Reinigungsgewerbe eine Vielzahl solcher frechen Behauptungen. Wird wohl gerne genommen um dem dummen Kunden ein Verschulden zuzuschieben. Deshalb geht die gängige Rechtssprechung dahin, dass es der Reinigung obliegt, den Nachweis zu erbringen

Es wird wohl auf einen Rechtsstreit hinauslaufen. Das Unternhemen kalkuliert offentsichtlich mit "dummen" Kunden. Hier haben sie sich verkalkuliert! :-)

Man versucht die Sache durch Aussitzen zu erledigen. Und man bot mir jetzt ohne Anerkenntnis
eines Anspruchs 100,00 Euro! Warum wohl😨

Es wird in den nächsten eine Klage gegen das Unternehmen eingereicht werden. Die Firma selbst hat sich bisher immer durch Dritte (Niederlassungsleiter, Reinigungsunternehmen) an uns gewandt. Seltsame Taktik.

Hey es kam eine Reaktion des Unternehmens :-(
Leider kümmert man sich nicht um die Beseitigung des verurschaten Schadens sondern lässt mir durch eine beauftragte "Riesenkanzlei" mitteilen, dass ich einen rufschädigenden Eintrag in einem Bewertungsportal vorgenommen habe. Daraus stehe dem Unternehmen ein Unterlassungsanspruch zu? Hört Hört
Bevor jedoch dieser geltend gemacht werde, erhalte ich die Möglichkeit den entsprechenden Eintrag innerhalb einer Frist bis zum 4.3.2016 zu löschen.