Reagiert nicht auf Kündigung wegen einseitiger Preisanpassung

Mit Schreiben vom 14.03.2016 wurde mir eine Preisanpassung von BEV zum 01.04.2016 mitgeteilt. Ich habe daraufhin von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und zunächst sofort per E-Mail und am 21.03.2016 zusätzlich per Einschreiben zum 31.03.2016 gekündigt.

Außerdem wurde von mir auf die Nichteinhaltung der BEV eigenen AGB's hingewiesen "Preisanpassungen werden nur wirksam, wenn die BEV dem Kunden die Änderungen spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt, ist der Kunde mit der mitgeteilten Preisanpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag ab Zugang der Mitteilung mit einer Frist von 2 Wochen auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung in Textform zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). Hierauf wird der Kunde von der BEV in der Mitteilung gesondert hingewiesen". Auf Antwort warte ich bis heute.

Darüberhinaus wurde in der Jahresabrechnung (01.03.2105- 29.02.2016) vom 18.03.2016 ein Bonus ausgewiesen aber nicht ausgezahlt. Reklamationen via E-Mail dazu bleiben unbeantwortet. Der Widerruf meiner Einzugsermächtigung (per Einschreiben) zum 01.04.2016 wird ignoriert. Nun werde ich die Schlichtungsstelle Energie ansprechen

Bestell-/Kundennummer: Kd. 79650, Vertr. 52488

Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:

Bestätigung Kündigung zum 01.04.2016, Auszahlung Jahresbonus 164,80 €, Schlußabrechnung zum 31.03.2016 und Rückerstattung Überzahlung 17,64 €

Antwort auf die Beschwerde vom 08.04.2016
BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

Abteilung: Kundenservice

09.04.2016 | 11:25 Uhr

Sehr geehrter Herr Hesselmann,

mit Bedauern haben wir Ihre Beschwerde zur Kenntnis genommen.

Wir haben Ihnen bereits per E-Mail eine Rückmeldung zum genannten Sachverhalt gegeben.

Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

bewerten sie die antwort von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

Mein Sonderkündigungsrecht zum 31.03.2016 konnte von BEV nicht umgesetzt werden. Der Vertrag wird nun zum 18.04.2016 aufgelöst-> das verstößt gegen alle ensprechenden Vertragsbestandteile. Daher bleibt ein fader Nachgeschmack.