Ware wird bei Irrtum nicht zurückgenommen

Stadtlohn

Wir waren kürzlich sehr empört über die Kundenunfreundlichkeit des Unternehmens Thomas Philipps. Wir hatten dort irrtümlich eine Matratze gekauft, die nicht aufs vorgesehene Bett passte. Daher brachten wir die Matratze noch am selben Tag noch eingepackt mit Kassenbon zurück.

Im Markt weigerte man sich zunächst komplett die Ware zurückzunehmen. Man wies uns darauf hin, dass der Markt gesetzlich nicht dazu verpflichtet sei bei Irrtum oder Nichtgefallen Ware zurückzunehmen und von dem Gesetz wolle man auch Gebrauch machen. Erst nach vielem hin und Her bekamen wir einen Warengutschein. Die Auszahlung des gezahlten Betrages verweigerte man uns. Auch eine Beschwerde beim Kundenservice von Thomas Philipps brachte nichts. Auch dort reitete man nur auf Paragraphen rum und gab dem Markt Recht. Man sagte, dass wir doch froh sein könnten aus Kulanz einen Gutschein bekommen zu haben. Normal sei ein Umtausch generell bei Irrtum oder Nichtgefallen bei Thomas Philipps nicht möglich. Dieses Unternehmen ist für mich das beste Beispiel für den Begriff "Servicewüste Deutschland"!

Bestell-/Kundennummer: 111222

Meine Forderung an Thomas Philipps:

Erstattung des Kaufpreises bei Irrtum mit der Ware und vor Allem mehr Kundenfreundlichkeit

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Ein Recht auf Geld zurück gibt es nirgends, außer im Online-Handel und da sollten Sie froh sein, dass man so kulant ist Ihnen eine Gutschrift zu geben.

Das Unternehmen kann ja schließlich nichts dafür das Sie nicht richtig messen können.

Hallo Herr Theissen,

wie bereits erwähnte wurde, ist ein Umtausch stets eine reine Kulanz der Einzelhändlers um Kunden weiterhin begrüßen zu dürfen. Diese ist, im Gegensatz zu den Sachmängeln, nicht im BGB vorgeschrieben.

Als EH hätte ich Ihnen auch nur einen Gutschein angeboten, die mit neuer Ware verrechnet werden kann. Im schlimmsten Fall könnte der EH sogar die Annahme verweigern. Also können Sie tatsächlich froh darüber sein.

Nächstes mal würde ich genauer vermessen und mit noch mal absichern, damit solch eine Situation nicht wieder vorkommt.

Keine Stellungsnahme der Firma erfolgt

Ich persönlich kann Herrn Theissen gut verstehen. Klar besteht kein Recht auf Umtausch bei nicht gefallen oder wenn man sich in der Grösse geirrt hat. Aber das hat etwas mit Kundenfreundlichkeit zu tun. Also ich kenne das von allen guten Geschäften, dass aus Kulanz anstandslos Ware bei Irrtum oder auch Nichtgefallen zurückgenommen wird und ja. auch das Geld zurückgegeben wird auf Wunsch des Kunden. Hatte auch mal so einen Fall in einem Discounter. Dort habe ich sofort mein Geld zurückbekommen. Als Aussenstehende können Sie, Frau Niene K. und Herr Recla-Boxer, der Sie sich hinter einem Synonym verstecken natürlich grosse Sprüche klopfen, eben Forentrolle. Ausserdem finde ich IHre Art zu antworten und dem Autor unterstellen nicht richtig ausmessen zu können doch recht unhöflich und unsachlich. Warum meldet sich nicht mal die Firma zu Wort anstatt nur 2 offensichtliche Mitarbeiter des Unternehmens, die sich hinter ihren Accounts verstecken. Eine direkte Stellungnahme der Firma wäre hier hilfreicher.

"in allen guten Geschäften wird anstandslos Ware zurückgenommen"- haben Sie sich denn ein einziges Mal Gedanken darüber gemacht, was mit der retournierten, also zurückgegebenen Ware geschehen soll? Was soll der Händler mit bereits geöffneten oder aufgerissenen Verpackungen anfangen, mit Ware die bereits ausgepackt, benutzt oder getestet wurde? Er ist dann genötigt, diese billiger zu verkaufen. Ich als Kunde habe letztendlich das Nachsehen, wenn ich mir in einem Markt Neuware kaufen möchte und dann retournierte Ware (also Waren, die schon einmal zu Hause beim anderen Kunden waren) "angedreht" bekomme. Ich finde das nicht in Ordnung. Wenn man als Kunde derart unsicher ist, dann sollte man von vorneherein nur online oder in Märkten kaufen, in denen ein Umtausch wegen Nichtgefallen keinerlei Problem darstellt (zb Ikea Möbelhaus). Auch kann man den Händler VOR dem Kauf fragen, ob ein Umtausch jederzeit problemlos möglich ist, ob man "nur" einen Gutschein, oder auch sein Geld erstattet bekommt.Man kann auf Kulanz hoffen, aber diese nicht einfach jedem Markt sozusagen "verordnen" und dann sauer sein, wenn der Händler nun einmal anders darüber denkt.