Bin seit 01.04.2015 Stromkunde bei der BEV. Am 31.03.2016 war die Jahresrechnung fällig, diese ist mir bisher nicht zugestellt worden. Der Zählerstand wurde der BEV fristgerecht mitgeteilt. Am 30.05.2016 hatte ich daher die BEV angerufen und die Rechnungserstellung angemahnt. Es wurde auf eine "Systemumstellung" verwiesen und dass ich mich bitte noch ein bis zwei Wochen gedulden solle. Diese von der BEV selbst gesetzte Frist ist leider ohne Zustellung einer Jahresrechnung verstrichen. Ich fordere die BEV daher nun öffentlich auf, mir bis spätestens 15.07.2016 eines Jahresrechnung zuzusenden, die auch den vertraglich zugesicherten Neukundenbonus in Höhe von 15% meines Jahresverbrauchs beinhaltet. Sollte die BEV diese Frist nicht einhalten, erfolgt meinerseits eine Beschwerde beim Makler Verivox sowie eine Meldung an die Schlichtungsstelle Energie e. V. Weitergehende Schritte behalte ich mir vor, jedoch hoffe ich, sie nicht einsetzen zu müssen.
Bestell-/Kundennummer: Kd.-Nr. 109387, Vertrags-Nr. 79451
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:
Erstellung der Jahresrechnung inkl. Neukundenbonus von 15% des Jahresverbrauchs
Antwort auf die Beschwerde vom 11.07.2016
Sehr geehrter Herr Henschel,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Das verbleibende Anliegen wurde umgehend an unsere Fachabteilung weitergegeben.
Wir setzen uns in Kürze erneut mit Ihnen in Verbindung.
Herzliche Grüße
Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
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Update: Jahresrechnung datiert vom 07.07.2016 liegt mir inzwischen vor. Diese wird jedoch von mir als sachlich falsch zurückgewiesen, da der vertraglich zugesicherte Neukundenbonus in Höhe von 15% meines Jahresverbrauchs nicht berücksichtigt wurde. Werde über die weitere Entwicklung berichten.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Update: Habe inzwischen alle Position der Jahresrechnung geprüft und noch weitere Fehler gefunden.
Die BEV hat nicht nur den Neukundenbonus nicht berücksichtigt, sie hat auch zu hohe Preise berechnet.
Vertraglich vereinbart waren ein Grundpreis von € 67,78 p. a. sowie ein Verbrauchspreis von 22,77 Cent/kWh.
Berechnet wurde jedoch ein Grundpreis von € 69,54 sowie ein Verbrauchspreis von 23,5025 Cent/kWh.
Habe dies der BEV mit Mail vom 13.07.2016 an kundenservice@bev-energie.de mitgeteilt und eine Frist bis zum 22.07.2016 gesetzt, um mir eine vertragsgemäße Jahresrechnung zuzusenden.
Werde weiter berichten.
Genau wie bei mir! Bloß, ich komme mit dieser Endabrechnung nicht zurecht. Da wird auf einer Seite der komplette Verbrauch genommen und dann mit einem Arbeitspreis multipliziert. Auf einer anderen Seite kommen dann pauschale Aufschläge für die Änderungen am EEG einfach dazu. Da kann man doch gar nicht nachvollziehen ob der Endpreis letztendlich mit dem vertraglich vereinbarten übereinstimmt.
Die BEV hat mir per Mail am 18.07.2016 mitgeteilt, dass "in dieser Woche eine Rechnungskorrektur" erstellt wird. Die Woche ist nun vorbei und ich keine korrigierte Rechnung erhalten. Ich habe daher heute eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. in Berlin eröffent.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst