Vertragsbeginn war der 01.05.2016. Der Wechsel ansich klappte problemlos, auch die Abschläge wurden bisher in der vereinbarten Höhe eingezogen.
Ich habe per Verivox gewechselt. In dem Belieferungsvertrag ist ein Sofortrabatt in Höhe von 183€ zahlbar binnen 60 Tagen nach Belieferungsbeginn vereinbart.
Spätester Termin hierfür war der 30.06.2016. Als an besagten Tag kein Geldeingang zu verzeichnen war habe ich eine Mail geschrieben indem ich den Umstand schilderte, setzte die Firma in Zahlungsverzug und räumte eine Frist ein bis zum 06.07.2016.
Am 01.07. kam dann die Antwort, dass ich die Auszahlung des Sofortbonus schriftlich anfordern soll. Man könne wohl wählen, zwischen Verrechnung mit den Abschlagszahlungen, Verrechnung mit Endabrechnung oder per Überweisung.
Ich habe dann am 01.07. dort angerufen und mich darüber beschwert, dass man hier eine vertraglich vereinbarte Leistung erst auf schriftlichem Bestehen erbringt. Ich bekam zu hören, dass sich wohl viele Kunden darüber beschwert haben sollen, dass Sie den Bonus überwiesen bekommen haben ohne Ihnen anzubieten diesen zu verrechnen. So einen Schwachsinn habe ich noch nie gehört. Daraufhin habe ich gefragt, wann denn die Überweisung stattfinden soll und man sagte mir, dass man am Donnerstag immer solche Überweisungen buchen würde, als wäre das dann am 07.07.2016.
Wie geschrieben habe ich dann noch am selben Tag ein Fax gesendet und habe die Auszahlung des Sofortbonus per Überweisung verlangt mit Frist 13.07.2016.
Als am Freitag 08.07.2016 wieder kein Geld auf meinem Konto war habe ich erneut ein Fax geschrieben und nochmal an meine Frist erinnert und die Tatsache, dass ich - bereits vorher angedroht - die offenen Summe in Höhe von 183€ mit den Abschlagszahlungen ab dem 01.07. verrechnen werde inkl. Rücklastschriftskosten für die bereits eingezogene Lastschrift auf deren Kosten.
Jetzt warte ich auf den 13.07.2016 bzw. den Tag danach. Ich vermute, dass wieder die offene Zahlung nicht überwiesen wird. Nun überlege ich mir ob ich tatsächlich den offenen Betrag mit den Abschlagszahlungen verrechne oder ich einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides beim Amtsgericht Coburg stelle.
Bestell-/Kundennummer: 239617
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:
Vertragsgemäße Auszahlung des Sofortbonus in Höhe von 183€
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 1
Geld kam heute an, schade, dass man erst mit einem Mahnbescheid drohen muss so dass sich das Unternehmen an die eigenen Verträge hält, scheint ja keine Ausnahme zu sein bei mir.