Ich habe zum 01.06.2016 den Stromversorger gewechselt. In der Schlussrechnung ist ein Guthaben von € 180,50 ausgewiesen. Dieses sollte mir "zeitnah" zukommen. Mittlerweile sind 14 Tage vergangen, ohne daß ich einen Zahlungseingang verbuchen konnte. Aufgrund der Vielzahl der Beschwerden, die ich in diesem Forum nachlesen konnte, muss ich davon ausgehen, daß ein solches Vorgehen scheinbar System hat.
Schlauerweise hat Fuxx die Formulierung "zeitnah" gewählt. Dieser Begriff ist aber juristisch nicht definiert, d. h. es wird sich eine grösstmögliche Flexibilität eingeräumt, um die Auszahlung eines Guthabens zu verzögern!
In diesem Zusammenhang darf ich auf das Urteil des OLG Düsseldorf vom 16.12.2014 (Az. I-20 U 136/14) hinweisen. Danach sind Guthaben UNVERZÜGLICH auszuzahlen!
Ich fordere die Firma Fuxx daher auf, mein Guthaben unverzüglich, ohne weitere Verzögerung, auszuzahlen!
Sollte ich bis zum 01.08. 2016 keinen Zahlungseingang verbuchen, sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten!
Bestell-/Kundennummer: 8323245118
Meine Forderung an Fuxx-Die Sparenergie:
Unverzügliche Auszahlung des Guthabens von € 180,50
Antwort auf die Beschwerde vom 27.07.2016
Lieber Kunde,
wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fuxx Service-Team
kommentare und trackbacks 1
Kurz nach Erscheinen der Beschwerde meldete sich ein netter Mitarbeiter der Firma FUXX, und kündigte an, meine Guthabenauszahlung werde beschleunigt bearbeitet (normal wäre eine Auszahlung 30 Tage nach Rechnungsstellung). Heute fand ich einen Verrechnungsscheck in der Post. Vielen Dank!