Unbegründeter Verdacht eines Diebstahls

Köln

Am 18.08. war meine Bekannte mit ihrem 20 Monaten alten Kleinkind im rewemarkt. Da sie nur 4 artikel benötigte, nahm sie keinen Einkaufswagen, sondern legte die Ware auf das verdeck des Kinderwagens. inzwischen fing die kleine an zu nörgeln und wollte unbedingt aus dem kinderwagen, dadurch hatte sie das deo übersehen 1.00 euro und dadurch auch nicht bezahlt.

Noch hinter der kasse wurde sie von 2 dedektiven angehlten und des diebstahls beschuldigt. Erfahrenes personal hätte den umstand mit der kleinen erkennen müßen und den sachverhalt in ruhe klären. das das kind unruhigt war wollten sie nicht akzeptieren und die schuld der mutter zuschieben, wenn die kleine so ist. Im büro mußte sie verschiedene formulare unterschreiben und sie genötigt 100,00 euro sofort zu zahlen, andernfalls würde es noch teuerer. Ich weiß daß es viele Ladendiebstähle gibt. Aber ein geschultes Personal hätte das Mißverständnis aufklären können.

Meine Forderung an REWE Markt:

Ich bitte den Sachverhalt eingehend zu überprüfen und die nötigen Schlußfolgerungen zu ziehen.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Unschön, aber leider ist der Kinderwagen eine typische Masche.
Wenn es echt nur 1 Deo für 1,00€ war, ist es sehr ärgerlich. Aber wie gesagt. beliebte Masche.

Ihre Bekannte hat den Fehler gemacht, aber immer wird die Schuld auf andere geschoben, das ist nicht in Ordnung. "Erfahrenes Personal hätte. " nein, hätte eben nicht! Auch erfahrenes Personal kann einem Kunden nicht in den Kopf schauen, sondern nur davor. Diebstahl mit Kinderwagen kommt leider sehr häufig vor, gerade weil Mütter häufig davon ausgehen, dass man sie eh nicht verdächtigt und gerade weil die Kinderwagen immer gute Verstecke bieten und man sich im Fall, dass man erwischt wird, immer schön rausreden kann. Jeder Diebstahl wird gleich behandelt, denn die Mitarbeiter können nicht wissen, ob eine Ware "aus Versehen" oder mit Vorsatz nicht bezahlt wurde. Das ist nur in den seltensten Fällen möglich.

Und gerade die Mitarbeiter und Detektive sind darauf geschult, auf die diversen Ausflüchte der Ladendiebe nicht hereinzufallen. Denn die Klauerei geht durch alle Schichten, von der jungen Mutter, über den Rechtsanwalt bis hin zur 80jährigen Rentnerin. Und die Mitarbeiter müssen sich tagtäglich die ganzen Ausflüchte ("nur ein Versehen") etc anhören, und am Ende stellt sich nicht selten heraus, dass die "armen" Ladendiebe auch schon woanders geklaut haben und immer dieselben Märchen auftischen. Würden die Mitarbeiter da jedesmal drauf reinfallen, dann gute Nacht.

Es ist daher unerheblich, ob Ihre Bekannte mit Absicht oder aus Versehen gehandelt hat, das Kind schuld war, oder sie durch andere Gründe abgelenkt war. Diebstahl bleibt Diebstahl. Beim nächsten Einkauf sollt sie sich einfach einen Einkaufskorb nehmen oder selber von zu Hause einen Korb mitnehmen und diesen AUF den Kinderwagen stellen, dann geht nix verloren und das Kind kann noch so sehr quengeln.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Unnötige Beschwerde, es bleibt Diebstahl. Und, das erfahrenes Personal hat alles richtig gemacht. Ausreden haben am Ende alle Parat. Jetzt soll man schon nach Sympathie entscheiden ob es Diebstahl gewesen sein könnte, oder nicht, lachhaft.

Sie hat einen Fehler begangen, weil Sie keinen Einkaufskorb genommen hat, das muß man halt akzeptieren. Vielen DANK: