23.09.2016 | 12:26 Uhr | 784 Views
Ca. 10 Min, auf dem Kundenparkplatz von Penny in der Ulzburger Strasse gestanden. Eingekauft für 16,00 € und unter dem Scheibenwischer eine "Forderung über Vertragsstrafe" von 19,90 € (keine Parkscheibe). Wenn das keine Abzocke ist!
Meine Forderung an PENNY-Markt:
Vertrag mit Fair Parken beenden, humanere Beträge bei Verstößen.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Hier gilt nicht die Halterhaftung die im öffentlichen Verkehrsraum vorhanden ist das es sich ja um ein Privatgelände handelt. Der Anspruchsteller muss sich an den Fahrer wenden der das Fahrzeug dort hingestellt hat. Und sie sind ja nicht gefahren. Wenn es zum gerichtlichen Streit kommen sollte-in der Regel wird das nicht so sein- muss der Anspruchsteller dies beweisen. Nicht sie müssen sich entlasten.
Viel Erfolg!
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst