Ware trotz org. Verp. und in Umtauschfrist nicht zurückgenommen

Regensburg

Am 10.09.2016 kaufte ich in der Roller Filiale Regensburg 2 Nachttischlampen. Als ich diese dann zu Hause auspackte und aufstellte, musste ich feststellen, dass diese nicht so wie in der Ausstellung relativ stabil, sondern total wackelig und instabil waren.

Als ich die Lampen dann am 16.09.2016 zurückgeben wollte, wurde mir eine Lampe anstandslos zurückgenommen. Die andere wurde mir, da die original Verpackung leicht angerissen war nicht zurückgenommen, obwohl die Ware einwandfrei ist. Als Argumentation wurde mir gesagt, dass man diese nicht mehr verkaufen könne (und dass alles bei einem Verkaufspreis von 9,99€). Daraufhin wollte ich gerne den Vorgesetzten sprechen, der aber angeblich nicht im Haus war. Eine anderweitige Lösung wurde mir nicht angeboten (die Aussage war, da kann man nichts machen). Daraufhin rief ich bei der Roller Hotline an. Nachdem ich 3x verbunden wurde, schilderte ich der Dame die angeblich für Reklamationen zuständig sei meinen Fall. Mein Fall wurde von ihr aufgenommen und mir wurde versprochen, dass ich spätestens am Montag telefonisch Bescheid bekomme.

Auf diesen Rückruf warte ich bis heute. Ich war selbst 15 Jahre im Handel tätig und weis was es für Möglichkeiten (gerade für eine Firma wie Roller die in großen Mengen einkauft) gibt sich zurückgegebene Waren (gerade bei einem Preis von 9,99€) vom Hersteller wieder gutschreiben zu lassen. Die Firma Roller gibt zwar viel Geld für Marketing und Werbung aus, stellt sich aber bei einer einfachen Reklamtion absolut stur. So gewinnt, sondern verprellt man seine Kunden

Meine Forderung an ROLLER:

Rückgabe der Lampe und Erstattung des Kaufpreises

Antwort auf die Beschwerde vom 23.09.2016
ROLLER GmbH & Co. KG

Abteilung: Kundenservice

23.09.2016 | 09:37 Uhr

Sehr geehrter Herr Hümmer,

können Sie uns ein Foto des Kassenbelegs und Ihre Kontaktdaten per E-Mail an reclabox@roller.de schicken? Dann sprechen wir nochmal mit den Kollegen.

Viele Grüße

Ihr ROLLER-Kundenservice

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Sie wissen ja sicherlich auch, dass Sie im stationären Einzelhandel kein Umtauschrecht haben.

Wenn der Karton nun einmal beschädigt ist, kann die Lampe nicht mehr verkauft werden, höchstens zum reduzierten Preis.

Viele Händler kaufen Schnäppchenwaren und größere Mengen an und die Hersteller nehmen diese Waren eben nicht immer zurück, je nachdem was vorher mit dem Händler vereinbart wurde.

Bei besonders billigen Artikeln lohnt sich die Rücknahmeoption für den Hersteller überhaupt nicht und der billige Einkaufspreis kommt eben oftmals erst zustande, wenn der Händler auf eine Rücknahmeverpflichtung des Herstellers verzichtet.

Ich habe meine Kontakt Daten und den Kaufbeleg vor 4 Tagen weitergeleitet aber bis dato noch keine Rückmeldung erhalten.

Ich sehe das wie C. Less
Bei solchen Verkaufspreisen denke ich auch das es Massenabnahme ist eine Rücksende bzw Gutschriftsoption nicht vorhanden sein wird. Das ist wirtschaftlich nicht tragbar, das müsste jemand der 15 Jahre im Handel war wissen.
Wenn überhaupt würde ich die Lampe aus Kullanz zurücknehem gegen Gutschein Bargeld würde ich Ihnen auch nicht in Hand drücken.

Und immer noch keinerlei Information der Firma Roller. Dieser Umgang mit Beschwerden ist echt unterste Schublade. Das Beste sind aber echt die von Roller gekauften Kommentare.

Ich finde es immer wieder merkwürdig das ich eure Beiträge in mehreren Kommentaren lese die absoluter Blödsinn sind. Da kommt es mir vor als ob ihr entweder von der Materie keine Ahnung habt oder für solche aussagen bezahlt werdet. Wenn man das dem Verbraucherschutz zu lesen geben würde, würden die nur mit dem Kopf schütteln. @ C. Less und Steve Ale

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst