Unfreundlichkeit, Nicht Handelsorientiert Kundenverkraulung

Kaufland
Speyer

Am 29.10.2016 wollte ich zur Ihrer Filiale mir noch eine Kleinigkeit kaufen, da ihre Filiale offiziell bis 22 uhr geöffnet hat laut ihren Öffnungszeiten!

Ich kam herein und wurde von ihren Mitarbeiter direkt zurückgewiesen sollte Ihren Laden verlassen da sie jetzt schließen! Es war aber erst 21:55 und es waren noch genug Kunden anwesend die noch am schauen war, dies bezüglich schockte mich noch mehr. Wollte nur Brot und bisschen Wurst für meine kleine Schwester kaufen, damit sie morgens wenn ich arbeiten bin etwas zu essen hat!

"Kundenzufriedenheit" wird hier sehr sehr klein geschrieben ! Ein kauf in diesem supermarkt nie wieder!

Meine Forderung an Kaufland Warenhandel:

Eine gerechte Aufmerksamkeit

Antwort auf die Beschwerde vom 15.11.2016
Kaufland

Abteilung: Kundendienst-Center

21.11.2016 | 12:17 Uhr

Sehr geehrte Kaufland-Kundin,

sehr geehrter Kaufland Kunde,

mit Interesse haben wir Ihren Beitrag gelesen.

Kundenservice hört bei Kaufland nicht an der Kasse auf. Wir informieren uns deshalb regelmäßig darüber, was unsere Kunden auf verschiedenen Plattformen über uns denken. Die Meinung unserer Kunden über Kaufland nehmen wir sehr ernst und sind Ihnen daher dankbar für Verbesserungsvorschläge und Hinweise.

Sehr gerne möchten wir uns um Ihr Anliegen kümmern. Bitte kontaktieren Sie den Kundenservice direkt: kaufland.de/hlio4. Gerne lassen wir Ihnen dann eine Antwort zukommen.

Schon jetzt vielen Dank im Voraus.

Freundliche Grüße

Ihr Kaufland-Social-Media-Team

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Wer der Meinung ist, er könnte 5 Minuten vor Geschäftsschluss noch einkaufen gehen weil er es von morgens 8:00 bis 21:55 nicht hinbekommen hat, hat es auch nicht besser verdient. Von Zeitmanagement scheinen sie nicht viel zu verstehen. Die Mitarbeiter bei Kaufland allerdings schon. Denen war klar, das es unmöglich ist in 5 Minuten den Einkauf incl Kassiervorgang ab zu schließen. Es ist vollkommen legitim was da gemacht wurde, es heißt Ladenschluss! Also die Zeitangabe bis wann die Leute “spätestens“ das Geschäft zu verlassen haben. Nicht bis wann sie es betreten dürfen. Der Händler darf nach seinem gut dünken den Zugang vorher verweigern um dieses Ziel zu erreichen.