05.11.2016 | 10:23 Uhr | 220 Views
Wie immer, nach einem Wechsel zu einem neuen Stromlieferanten, habe ich meinen Vertrag zum Ende der einjährigen Laufzeit ordentlich gekündigt. Bisher kam es nach einer solchen Kündigung nie zu irgendwelchen Problemen, nur bei der Kündigung des Vertrags beim Anbieter Fuxx-Die Sparenergie GmbH wurde mir jetzt mitgeteilt, dass die monatlichen Abschlagszahlungen nicht mehr per Lastschriftverfahren eingezogen werden können. Stattdessen soll ich ab sofort die Zahlungen per Überweisung vornehmen. Dieses ist für den Kunden nicht nur unbequemer, sondern hat auch den Nachteil, dass einmalig getätigte Zahlungen nicht einfach zurückgezogen werden können, wie dieses beim Lastschriftverfahren problemlos möglich ist (z. B. beim Ausbleiben der Leistungserbringung durch den Lieferanten). Ferner werden die fälligen Abschlagsbeiträge zu einer Bringschuld und können bei Ausbleiben der Zahlung unmittelbar unangenehme Folgen (Mahngebühren, Aussetzen von Bonuszahlungen) nach sich ziehen. Da ich die Umstellung der Zahlungsmodalitäten nicht einfach so hinnehmen wollte, habe ich einen Widerspruch per Mail an Fuxx geschickt. Leider blieb meine Mail bis heute unbeantwortet. Da ich aber am 11. diesen Monats ordnungsgemäß meine empfangene Leistung auch zahlen möchte und ich bisher nicht weiß, ob nun weiterhin über Lastschrift eingezogen wird, ich aber auch Mahnungen wegen Zahlungsverzugs aus dem Weg gehen möchte, versuche ich nun über diesen Weg, eine Antwort von Fuxx zu erhalten.
Bestell-/Kundennummer: 83137105172
Meine Forderung an Fuxx-Die Sparenergie:
Wiederaufnahme des Lastschriftverfahrens
Antwort auf die Beschwerde vom 05.11.2016
Lieber Kunde,
wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fuxx Service-Team
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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst