Nachdem ich fristgerecht gekündigt habe und auch die Kündigung akzeptiert wurde, wurde das Mandat des Lastschriftverfahrens von fuxx energie in der Vertragslaufzeit aufgekündigt. Die restlichen Abschläge soll ich per Überweisung überweisen. Fuxx argumentiert, dass der Kunde dann von weiteren (ggf. ungerechtfertigten) Abbuchungen durch fuxx geschützt werde. Das ist ein offensichtliches Scheinargument, da der Kunde im Lastschriftverfahren die (unberechtigte) Lastschrift zurückholen kann. Warum also sollte ich als Kunde nun eine Überweisung als besseren Schutz bewerten?
Ich sehe hier eine Verdummung des Kunden.
Bestell-/Kundennummer: 8370895116
Meine Forderung an Fuxx-Die Sparenergie:
Wiederaufnahme des Lastschfirtverfahrens bis Vertragende (31.12.2016) - Erstattung Manhgebühren
Antwort auf die Beschwerde vom 11.11.2016
Lieber Kunde,
wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fuxx Service-Team
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Mahngebühren wurden zurückgenommen. Lastschriftverfahren bis Vertragsende wieder aufgenommen.