Ich habe am 11.11.2016 ein Paket über Hermes verschickt, welches bis dato nicht beim Empfänger angekommen ist. Schon beim ersten Telefonat mit Hermes wurde mir mitgeteilt, dass mein Paket verschwunden ist und man hat mir per E-Mail ein Verlustformular zukommen lassen. Dieses habe ich ordnungsgemäß ausgefüllt und die verlangten Unterlagen beigefügt. Ein paar Tage später bekam ich erneut eine E-Mail, dass sie als Nachweis einen Kontoauszug benötigen, um mir den Schaden ersetzen zu können? Da das Paket als Geschenk versendet wurde, gibt es hierzu logischerweise keine Kontoauszüge.
Heute kam dann eine erneute E-Mail mit folgendem Text:
Sehr geehrte Frau Nily,
vielen Dank für Ihre Nachricht und herzlich willkommen im Kundenservice von Hermes.
Es tut mir sehr leid, Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir den Verbleib Ihres Pakets bisher nicht klären konnten. Dafür bitte ich Sie um Entschuldigung.
Ihre Unterlagen habe ich geprüft und dabei festgestellt, dass rechtlich verbindliche Nachweise über den Warenwert nicht vorliegen.
Daher bewertet Hermes die Höhe des Ihnen entstandenen Schadens über eine Gewichtsabrechnung auf Grundlage des Handelsgesetzbuches (HGB) :
Die gesetzliche Haftung ist auf einen Wert von 8,33 Rechnungseinheiten/Kilogramm Sendungsgewicht begrenzt. Die genannte Rechnungseinheit ist das Sonderziehungsrecht (SZR) des Internationalen Währungsfonds (IWF) zur Zeit der Übernahme am 12.11.2016. Ausgehend von einem Sendungsgewicht von 1 kg ergibt sich folgende Berechnung: 8,33 x SZR 1,25888 x 1 kg.
Die gesetzliche Haftungshöchstgrenze beträgt demnach 10,49 Euro zuzüglich der Transportkosten.
Hermes erstattet Ihnen daher den Betrag in Höhe von 15,98 Euro.
Herzliche Grüße aus Hamburg
Ingelore Stellmach
Ich fühle mich als Kunde echt abgezockt. Nicht ich als Kunde habe dafür Sorge zu tragen, dass mein Paket ordnungsgemäß beim Empfänger ankommt, sondern Hermes und somit sehe ich auch Hermes in der Schuld mir meinen Schaden zu ersetzen.
Bestell-/Kundennummer: 09320118900179 SendungsID
Meine Forderung an Hermes:
158,61
Antwort auf die Beschwerde vom 08.12.2016
Hallo Nathalie Nily,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Bitte entschuldigen Sie die entstandenen Unannehmlichkeiten. Selbstverständlich liegt uns Ihre Zufriedenheit sehr am Herzen.
Sie haben bereits schriftlich Widerspruch gegen die genannte Gewichtsabrechnung laut Handelsgesetzbuch eingereicht.
Aufgrund des Widerspruchs wird der Vorgang erneut geprüft und Sie erhalten in Kürze eine Antwort an Ihre hinterlegte Kontaktadresse.
Herzliche Grüße aus Hamburg,
Ihr Social Service-Team der Hermes Germany GmbH
kommentare und trackbacks 2
Hallo,
Die Firma Hermes hat sich diesbezüglich nochmals mit mir in Verbindung gesetzt. Ich habe nun noch die gewünschten Unterlagen zugesendet und warte auf Antwort.
LG N. Nily
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst