Sehr geehrte Damen und Herren,
ich widerspreche hiermit der im Betreff genannten Jahres-Verbrauchsabrechnung.
Folgende Punkte werden gerügt:
Abrechnungsperiode:
01.12.2015 – 29.11.2016 (falsch) ⇒ 01.12.2015 – 30.11.2016 (richtig). Sieht nach „Trick 17“ aus, um ein „erstes vollständiges Belieferungsjahr“ nicht zustandekommen zu lassen (➞ Bonus).
Verbrauchspreis:
Vertraglich vereinbart: 22,61 Ct/kWh (brutto – inkl. „2,05 Cent/kWh Stromsteuer, EEG- und KWKG-Abgaben sowie 19% MwSt.“)
Tatsächlich: Arbeitspreis (17,33 Ct/kWh) + Stromsteuer (2,05 Ct/kWh) = 19,38 Ct/kWh (netto) = 23,06 Ct/kWh (brutto) ⇒ höherer Verbrauchspreis um 0,45 Ct/kWh.
Da der Strompreis von 23,06 Ct/kWh für die gesamte Strommenge des Jahres (6.740 kWh) angesetzt wurde, können auch keine sonstigen „höheren Kosten, auf die wir keinen Einfluß haben“ für diese Falschrechnung angeführt werden.
Neukundenbonus:
Geschäftsbedingungen, Punkt 4:
Der Neukundenbonus taucht in der Gesamtrechnung bzw. beim Guthaben nicht auf. Stattdessen wird dieser kleingedruckt auf S. 4 derart erwähnt, als fände er erst im neuen Verbrauchsjahr – bei dem ich gar nicht mehr Kunde bei Ihnen bin – seine Berücksichtigung.
Ich verlange eine entsprechende Korrektur und zeitnahe Überweisung meines Gesamtguthabens (einschließlich Kundenbonus).
Mit entsetzten Grüßen
Dirk Wunderlich
Bestell-/Kundennummer: Vertrags-Nr. 128194
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:
Korrektur der Rechnung und zeitnahe Überweisung meines Gesamtguthabens (einschließlich Kundenbonus).
Antwort auf die Beschwerde vom 25.12.2016
Sehr geehrter Herr Wunderlich,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Nach interner Prüfung teilen wir Ihnen gerne mit, dass Ihnen eine neuerliche Jahresendabrechnung zugestellt wird. Natürlich wird Ihnen das Guthaben, sowie der Ihnen zustehende Neukundenbonusbetrag überwiesen.
Die entstandenen Irritationen bitten wir vielmals zu entschuldigen.
Herzliche Grüße
Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
kommentare und trackbacks 3
Die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München) hat bisher nicht reagiert. Dies kann auf die Feiertage zurückzuführen sein. Da die BEV während der gesamten Vertragslaufzeit nie auf eMails reagierte, muß befürchtet werden, daß auch hier nicht reagiert wird.
Die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München) hat bisher immer noch nicht reagiert. Auf telefonische Anfrage teilte man mir mit, daß mein Schreiben „zur Fachabteilung weitergeleitet wurde“. Einen Bearbeitungsstand konnte man mir nicht mitteilen. Diesen Satz höre ich nun schon seit Anfang Dezember, als ich erstmals telefonisch die falsche Verbrauchsabrechnung anmahnte.
Eine neuerliche Jahresendabrechnung der BEV ist mittlerweile eingetroffen. Diesmal ist alles richtig: Abrechnungsperiode, Verbrauchspreis, Neukundenbonus. Das Restguthaben sowie der Neukundenbonus sind auch aufs Konto überwiesen.
Dennoch bleibt ein fahler Nachgeschmack, da es viel Zeit gekostet hat, mir zustehendes Geld auch wirklich zu bekommen, außerdem hat die BEV sich ein kostenloses Darlehen von ca. 300 EUR für zwei Monate verschafft.