Bis vor kurzen hatten wir einen Gas- und Stromvertrag bei der Grüner Funke GmbH. Nach unserer außerodentlichen Kündigung durch Umzug, kam der Schock. Anstatt einer Rückzahlung von 100 Euro sollten wir jetzt eine Nachzahlung leisten.
Schon einmal haben wir eine Beschwerde bei der Recla Box eingereicht. Dabei ging es um unseren Gasvertrag, der Beschwerde wurde stattgegeben und der Nichterfüllungsschaden von der Rechnung gestrichen. Schon damals haben wir darauf hingewiesen, dass wir ein Stromvertrag bei Grüner Funke haben, in der Hoffnung, die Regelung würde auch auf unseren Stromvertrag übertragen. - Aber weit gefehlt, der Nichterfüllungschaden taucht schon wieder in der Schlussrechnung auf. http://de.reclabox.com/beschwerde/132104-gruener-funke-hamburg-ausserordentliche-kuendigung-nichterfuellungsschaden
Die freundliche Anfrage beim Kundenservice blieb erfolglos, es sei nicht möglich eine solche Regelung zu übertragen, man solle eine neue Beschwerde stellen. - Deshalb wieder über diesen Kanal: Bitte beweisen Sie Kundenfreundlichkeit und Konsitenz in Ihren Aussagen. - Streichen Sie auch diesen Nichterfüllungschaden.
Bestell-/Kundennummer: GF545965123, RN00194898
Meine Forderung an Grüner Funke:
Komplette Streichung des Nichterfüllungsschadens auf der Schlussrechnung
Antwort auf die Beschwerde vom 28.12.2016
Lieber Kunde,
wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Grüner Funke Service-Team
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Grüner Funke hat angekündigt, den Nichterfüllungsschaden von der Schlussrechnung zu streichen. - Wir freuen uns sehr, dass so schnell und freundlich auf die Forderung eingegangen worden ist. Nun können nun wieder ein kundenorientiertes und faires Bild des Unternehmens attestieren! Herzlichen Dank