Nichterfüllungsschaden wegen außerordentlicher Kündigung

Hamburg

Guten Tag!
Ich habe wegen Umzug zum 30.11.2016 meinen Stromvertrag außerordentlich gekündigt.
Die Nachmieterin ist zum 01.12.2016 eingezogen.
Nun stellt mir GrünerFunke auf der Schlussrechnung (RN00200441) einen Nichterfüllungsschaden in Höhe von 90,13 EUR/brutto (75,7395 EUR/netto) in Rechnung.
Weder in den AGB's, noch in den Telefonaten mit GrünerFunke wurde ich auf diesen Kostenblock hingewiesen.
Die Höhe dieser Kosten entsprechen etwa der Grundgebühr, die bis 30.06.2016 entstanden wäre.
7*13,08 EUR.
Die Argumentation von GrünerFunke soeben am Telefon war, dass die Leitung beim Netzbetreiber angemietet wurde und das die Kosten sind, die bis Vertragsende entstanden wären.
Auch der Verweis auf §314 BGB wurde gegeben.
Hier muss ich jedoch anmerken, dass auch nur Kosten belastet werden können, die dem Provider entstehen.
Zufällig hab ich einen sehr guten Kontakt zu der Nachmieterin. Diese hat zum 1.12.2016 einen Stromvertrag abgeschlossen. Zu meiner Überraschung ebenfalls bei GrünerFunke.
Wo ist jetzt hier der Schaden wegen Nichterfüllung, wenn die Leitung, bzw. der Stromanschluss mit einem neuen Vertrag weitergenutzt wird?

Bitte um Aufklärung!

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Michael Bauer

Bestell-/Kundennummer: GFMAI16012330

Meine Forderung an Grüner Funke:

Streichung des Nichterfüllungsschadens von der Schlussrechnung

Antwort auf die Beschwerde vom 11.01.2017
Grüner Funke

Abteilung: Leitung Kundenservice

11.01.2017 | 12:57 Uhr

Lieber Kunde,

wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Grüner Funke Service-Team

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