Keine Garantie, Marktchef verweist auf Hersteller

Mallersdorf-Pfaffenberg

Einen Aufstellpool wollte ich haben. Jede Menge günstige Angebote gab´s im Internet. Aber ich hatte mich entschieden beim teuren Fachmarkt in Mallersdorf zu kaufen, auch wenn mich das fast das doppelte kostet, habe ich dort wenigestens Hilfe, wenn mal was sein sollte.

Man denkt, der Pool stellte sich als Billigware raus und das Aufstellen war nur zu viert möglich. Als wir es befüllen wollten, ist es zusammengebrochen. Die Schienen, wo die Plane halten sollten, waren gebrochen.

Ich wollte nicht so sein und schilderte den Vorfall dem Baumarkt. Nach knapp fünf Monaten ist nichts geschehen, trotz immer wieder Versprechungen und Vertröstungen. Es kam ein Anruf - fünf und halb Monate nach dem Kauf - als ich eh schon den Termin für den Anwalt stehen hatte.

Die Schiene ist da, ich soll sie abholen und bezahlen. Wie, bitte? Ja, meinte der Herr S., immerhin sind nicht wir verantwortlich, sondern der Hersteller und somit geht uns das nichts an.

Meine frage an ihn, warum ich denn überhaupt teuer bei ihm kaufe und nicht günstig im Internet, beantwortete er nur mit ein - über solche Sachen rede ich mit Ihnen nicht. Mein nächster Kauf wird nicht regional sein. Ich kaufe nur noch da, wo es am günstigsten ist.

Meine Forderung an Labertaler Fachmarkt:

Rücknahme des Pools

Firmen-Antwort ausstehend seit 16 Jahren, 265 Tagen und 9 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Eine bessere Werbung für das Internet hätte der Labertaler Baumarkt ja gar nicht machen können :) Sie haben natürlich vollkommen Recht. Wenn sich ohnehin niemand um Service und Gewährleistung schert, kann man die Ware logischerweise gleich da kaufen, wo es am günstigsten ist. Und mit etwas Glück gibt es dort evtl. sogar bessere Hilfeleistung.

Auf so einen Spaß sollten Sie sich nicht einlassen, Sie haben schließlich keinen Kaufvertrag mit dem Herstller, sondern mit dem Baumarkt. Hier greift eindeutig die Gewährleistung!

Innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf haben Sie gegenüber dem Baumarkt prinzipiell ein Wahlrecht,
- ob dieser die zu Bruch gegangenen Gegenstände kostenlos ersetzt bzw.
- Ihnen einen komplett mangelfreien, neuen Pool (sofern dieser verfügbar sein sollte) zur Verfügung stellt.

Ganz klar und eindeutig befindet sich der Baumarkt (als Ihr Kaufvertragspartner) hier in der Pflicht.

Da sieht man es mal wieder: In Deutschland ist der Kunde eben nicht König, sondern nur Bittsteller. Und da wundern sich die lokalen Fachgeschäfte, dass ihnen die Kunden weglaufen und zum Baumarkt mit den "20 Prozent auf alles" oder dem mit den singenden drei Buchstaben laufen. Aber viele Geschäfte habe es (trotz Wirtsachafstflaute) nicht mehr nötig sich kulant zu zeigen - selbst, wenn sie eigentlich, wie mein Vorschreiber sagt, klar in der Pflicht sind.

Die Firma Labertaler Fachmarkt hat bisher nicht reagiert. Auch das Schreiben des Anwalts blieb bisher unbeantwortet.