Die Zustellung meines Reisegepäcks erfolgte verspätet. Am Zustelltag war ich verreist. Der Zusteller warf meine Gepäckstücke einfach ohne meine Erlaubnis ins Treppenhaus.
Als ich nach einigen Tagen nach Hause kam, musste ich feststellen, dass zwei Rollen des Koffers auf dem Transportweg abgebrochen wurden. Dies habe ich bei Hermes direkt reklamiert und um Ersatz des Schadens gebeten.
Ich erhielt eine Nachricht mit dem Inhalt, dass kein Ersatz geleistet wird, weil ich mich nicht sofort nach der Zustellung gemeldet habe. Es wurde sich dabei auf irgendeine "EU- Verordnung" berufen. Dass mir dies nicht möglich war und das Gepäck nicht ordnungsgemäß zugestellt wurde, habe ich nochmals an Hermes geschrieben. Auch auf meine zweite Nachricht hin wurde eine Kostenübernahme abgelehnt.
Ich habe im Vorfeld keine Möglichkeit erhalten, einen anderen Zustelltermin oder einen Abstellort zu vereinbaren, wie dies z. B. bei DHL üblich ist. Somit hatte ich aufgrund Unkenntnis gar keine Möglichkeit, den Schaden früher zu melden.
Ich denke nicht, dass ein Transportdienstleister sich so einfach der Verantwortung entziehen kann. Man hofft offenbar, dass der Kunde den Rechtsweg aufgrund des unverhältnismäßigen Aufwandes scheut.
Meine Forderung an Hermes:
Erstattung der Reparatur- bzw. Ersatzkosten.
Antwort auf die Beschwerde vom 26.01.2017
Hallo D. K.,
wir werden den Vorgang überprüfen und mit Sicherheit eine kundenorientierte Lösung für Sie finden.
Bitte schreiben Sie uns an socialmedia@hermesworld.com und geben im Betreff die "ReclaBox ID 135143" an.
Nennen Sie uns bitte Ihre Auftragsnummer.
Vielen Dank!
Herzliche Grüße aus Hamburg,
Ihr Social Service-Team der Hermes Germany GmbH
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Hermes hat heute eine Regulierung des Schadens zugesagt.