Ich habe eine Kündigungsfrist bei meinem Stromlieferant BEV von sechs Wochen bis zum 01.03.2017.
Ich habe am 12.01.2017 per E-Mail gekündigt und da ich keine Rückmeldung bekommen habe, nochmal am 17.01.2017 per Fax. Eine Kündigung per E-Mail und per Fax sind laut AGB erlaubt.
Jetzt schreibt mir die BEV eine Kündigungsbestätigung zum 28.02.2018 und nicht 2017, da meine Kündigung angeblich am 25.01.2017 angekommen ist.
Dafür habe ich zwischen den 20 und 23.01.2017 fünf Anrufe bekommen, um mich als Kunde zu behalten.
Bestell-/Kundennummer: Kundenummer 219186 Vertragsnummer 166280
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:
Die BEV soll meine Kündigung zum 28.02.2017 akzeptieren und bestätigen.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Schalten Sie die Schlichtungsstelle Energie ein. Für Sie kostenlos und der Energiedienstleister muss dies diese bezahlen. Nur so kommen Sie zu ihrem Recht. Sie werden sehen wie schnell die dann springen. Alles schon mitgemacht.
Ich habe die Schlichtungstelle eingeschaltet und knapp eine Woche später hat sich das erledigt. Ganz schön dreist trotz alledem.
Jetzt muss ich nur gucken, ob der nächste Stromlieferer es schafft bis zum 01.03 aktiv zu werden.