Keine Endabrechnung trotz merfacher Anmahnung

Mein Vertrag mit der BEV war am 31.12.2016 korrekt beendet. Es gibt bisher von dieser Firma keine Endabrechnung. Damit fehlt bisher auch der fällige Neukundenbonus von 15 %. Da ich mit dieser Firma bisher nur Ärger hatte, bin ich der Meinung, dass die Abrechnung absichtlich verschleppt wird.

Betonen möchte ich noch, dass ich die Zählerstände per 31.12.2016 sowohl an den Netzbetreiber als auch an die BEV per 2.1.2017 gemeldet habe. Der Netzbetreiber hat den Zählerstand auch an die BEV zeitgerecht weiter gegeben.

Bestell-/Kundennummer: 166897

Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:

Korrekte Endabrechnung mit Neukundenbonus von 15%

Antwort auf die Beschwerde vom 05.02.2017
BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

Abteilung: Kundenservice

09.02.2017 | 16:43 Uhr

Sehr geehrte Frau Worch,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Gerne teilen wir Ihnen mit, dass die Endabrechnung erstellt wurde. Gleichfalls haben wir den Neukundenbonus an die uns bekannte Bankverbindung überwiesen.

Wir hoffen Ihr Anliegen zufriedenstellend geklärt zu haben.

Herzliche Grüße

Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

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Schlichtungsstelle Energie einschalten. Die lösen das, Sie kommen zu ihrem Recht. Die Schlichtung muss dann BEV zahlen.

Die BEV hat jetzt den Neukundenbonus an mich überwiesen. Eine Endabrechnung ist noch nicht erfolgt
Der Autor der Beschwerde

Eine Endabrechnung der BEV ist bis heute nicht bei mir eingegangen.
Es gibt 3 Möglichkeiten der BEV, mich zu erreichen:
1. Der Postweg
2. Über E-Mail mit mit PDF-Datei
3. Über Fax.
Alle Möglichkeiten sind der BEV bekannt. Sie muß diese nur nutzen und nicht nur ankündigen.

Eine Endabrechnung hat mich bis heute nicht erreicht.
Der Beschwerdeführer

Heute hat mich endlich die Endabrechnung der
BEV erreicht. Sie ist datiert auf den 18.2.2017, abgesandt lt. Poststempel 21.2.2017
Der Beschwerdeführer