Am 01.01.2016 habe ich mit der ENSTROGA AG einen Strombelieferungsvertrag abgeschlossen.
Im Februar 2016 bekam ich eine vierseitige "Werbemail" von ENSTROGA, der ich erst weiter keine Beachtung schenkte.
Als ich dann Anfang Januar 2017 eine erneute E-Mail von ENSTROGA bekam, in der mir ein neuer monatlicher Abschlagspreis von nicht wie vorher 70 Euro, sondern nun 95 Euro bekam, wurde ich sehr verärgert und ging der SACHE GENAUER NACH.
In der vermeintlichen Werbemail Anfang 2016 stand auf Seite 3 eine Preisanpassung für 2017 von rund 30% Aufschlag. Eine Preisanpassung so lange vor Vertragsablauf ist laut höchst richterlicher Rechtsprechung ungültig. Auch hätte die E-Mail deutlich erkennbar als solche gekennzeichnet werden müssen. Und auch nicht erst erst auf Seite 3 in einem kleinen beiläufigen Satz.
ENSTROGA AG verweigert mir nun mein Kündigungsrecht und will mich noch bis 2017 in ihrem Wuchervertrag mit 28,54 Cent/kWh, statt bisher 22,4 Cent/KWh knebeln.
VIELEN Dank für so viel Kundenveräpplung, ENSTROGA AG.
Bestell-/Kundennummer: 3B2162040
Meine Forderung an ENSTROGA:
Sofortige Vertragskündigung.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Enstroga verweigert die Kündigung und will mich bis Ende des Jahres nicht aus dem Vertrag lasen und weiterhin mit unverschämten Preisen abzocken.
Danke für die Verarxxxxxx, Enstroga.