Sehr geehrte Damen und Herren,
leider habe ich bis jetzt, zu o. g. Verträge, keine Stromrechnungen, sowie keine detailierte Aufstellung erhalten. Somit kann nicht kontrolliert werden, ob alles korrekt abgerechnet wird. Ende des Vertrages 01.12.2016. Es wurde sogar Mitte Dezember nachgerufen, um die Rechnungen anzufordern. Als Auskunft wurde gegeben, dass die BEV sechs Wochen Zeit hat, die Rechnungen wegzusenden. Mit dieser Auskunft gab ich mich zufrieden. Stattdessen kam für den Vertrag 105605 ein Schreiben von der Creditreform (Datum 17.01.2017), dass ein offener Betrag in Höhe von 22,71 Euro wäre, sowie Zinsen, Mahnkosten, Gebühren wie Auskunftskosten und Geschäftsgebühr und Post und Telekommunikationsdientl. Gebühren. Hier wurde sofort Widerspruch eingelegt per E-Mail und Fax. Desweiteren wurde bei Creditreform und BEV mind. dreimal telefonisch und zweimal per E-Mail Rechnungen angefordert. Die BEV hatte auch für beide Verträge eine Einzugsermächtigung.
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnr. 105864 / Kundennr. 140425 + V.nr 105605 KDNr 140424
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:
Zusendung einer korrekten Rechnung für beide Verträge sowie die Auszahlung (wenn vorhanden) bei Guthaben auf bekanntes Bankkonto.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Widersprechen sie dieser Forderung und schalten sie die Schlichtungsstelle Energie ein. Die lösen das Problem, sie erhalten ihr Recht und BEV darf die Schlichtung zahlen.
Nachdem der Geschäftsführer Herr Kollmar per E-Mail angeschrieben wurde sind innerhalb von 2 Wochen die Rechnungen gekommen und die Rechnungen haben alle gepasst! Es wurde sich entschuldigt und es lag anhand eines EDV-Fehlers, so die Aussage einer BEV-Mitarbeiterin!