13.02.2017 | 20:33 Uhr | 1017 Views
Beim ersten Benutzen mit etwa 50 kg Last brach ein Rad. Ich hatte keinen Bon mehr, obwohl die Karre circa drei Wochen alt war, aber einen Zeugen, der den Kauf bestätigte. Relamation nur mit Bon. Das ist rechtswiedrig. Ziehe ich vor Gericht für die 35 Euro oder werfe ich versehentlich ein Regal um und entschuldige ich mich brav?
Bestell-/Kundennummer: Sackkarre 150 kg luftbereift
Meine Forderung an SONDERPREIS! Baumarkt:
Einwandfreie Ware
Firmen-Antwort ausstehend seit 9 Jahren, 127 Tagen und 13 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 2
Naja, Sackkarre vom Sonderposten Baumarkt.
Billigartikel oder Qualität für 35€?
Haben Sie zufällig mit EC-Karte bezahlt? Denn ohne Kassenbon werden Sie keine Chance haben.
Natürlich benötigen Sie KEINEN Kassenbon, sofern Sie einen Zeugen haben. Lesen Sie hier: https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reklamation-und-umtausch/