Neukundenbonus wird verweigert

Hamburg

Von 01.02.2016 bis 31.01.2017 wurde ich von Grüner Funke mit Strom beliefert. In der Schlussabrechnung wurde kein Neukundenbonus (15%, ca. 140 EUR) berücksichtigt. Auf meine Nachfrage teilte man mir telefonisch mit, ich hätte ein Gewerbe angemeldet.

Tatsächlich steht im "Kleingedruckten":

"8.4 Der Bonus und Frei-kWh werden nur Kunden gewährt, die die Energie in ihrer Eigenschaft als Verbraucher (§ 13 BGB) beziehen und verbrauchen. "

Wenn man allerdings § 13 BGB anschaut, findet sich:

"Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. "

Von "überwiegend" kann in meinem Fall aber nicht die Rede sein. Ich hatte Nachweise über den prozentualen Anteil meines Arbeitszimmers geliefert und angeboten, weitere Nachweise zu erbringen. Grüner Funke beharrt darauf, ich sei Gewerbekunde und ignoriert dabei bewusst die Definition des BGB, die sie SELBST in ihrer AGB zitieren!

Meine Forderung an Grüner Funke:

Gewährung des Neukundenbonus (15%, ca. 140 EUR)

Antwort auf die Beschwerde vom 16.03.2017
Grüner Funke

Abteilung: Leitung Kundenservice

16.03.2017 | 13:31 Uhr

Lieber Kunde,

wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Grüner Funke Service-Team

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Grüner Funke hat prompt eine neue Rechnung erstellt, der Bonus ist nun enthalten. Da hier mehrere Beschwerden über die schleppende Auszahlung laufen, markiere ich die Beschwerde vorerst noch nicht als gelöst, werde dies aber nach Eingang umgehend tun.

Heute (22.3.) traf nun auch die Überweisung mit dem Neukundenbonus auf meinem Konto ein. Somit ist nun alles ordnungsgemäß erledigt.