Nekundenbonus von 15% wird verweigert

Hamburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute hatte ich telefonisch Kontakt mit Ihrem Serviceteam bezüglich des Neukundenbonus.
Der Neukundenbonus wurde mir abgelehnt, da ich eine Photovoltaikanlage besitze und eigentlich die Belieferung nach Ziffer 3.3 nicht hätte zustande kommen können und ich dies auch nicht gemeldet hätte. Des weiteren hätte ich ein Gewerbe und damit auch kein Anspruch auf Auszahlung des Neukundenbonus.
Hier liegt leider Ihrerseits ein Fehler vor.

Die bei Vertragsabschluss gültigen AGB führen unter Ziffer 3.3 auf, dass eine Befreiung der Leistungspflicht ausgeschlossen ist, wenn der Kunde mittels eigener Photovoltaikanlage vor Ort selbst erzeugten Strom unmittelbar in das Hausnetz einspeist.
Dies ist bei mir aber nicht der Fall, da die Photovoltaikanlage einen eigenen unabhängigen Zähler besitzt. Es liegt damit keine Eigennutzung des erzeugten Stromes vor. Damit trifft Ziffer 3.3 nicht zu.

Des Weiteren wird der Neukundenbonus verweigert, weil ich als Kunde ein gewerblicher Abnehmer wäre. Unter Ziffer 8.4 der AGB wird hierauf eingegangen. Der Bonus und Frei-KWh werden nur Kunden gewährt, die die Energie in Ihrer Eigenschaft als Verbraucher (§13 BGB) beziehen und verbrauchen.
In §13 BGB heißt es: Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Der Abschluss eines Liefervertrages für einen privaten Haushalt kann damit nicht zum Zwecke einer überwiegend gewerblichen noch selbständigen Tätigkeit zugeordnet werden.
Hierzu sei angemerkt, dass das OLG Hamm (AZ: 12 U 34/15) der Auffassung ist, dass das Betreiben einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen, selbst bewohnten Privathaus kein Gewerbe darstellt – unabhängig von der Größe der Anlage.
Damit ergibt sich in keiner Weise ein Grund zur Verweigerung des Neukundenbonus.

Somit fordere ich Sie auf mir den Neukundenbonus in Höhe von 15% innerhalb der kommenden 2 Wochen auszuzahlen. Auf Basis der Jahresabschlussrechnung ergibt sich damit eine Forderung in Höhe von 185,83 €.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Wertich

Bestell-/Kundennummer: 83257115156

Meine Forderung an Fuxx-Die Sparenergie:

Auszahlung des Neukundenbonus in Höhe von 15% entsprechend 185,83 €

Antwort auf die Beschwerde vom 13.04.2017
Fuxx-Die Sparenergie GmbH

Abteilung: Leitung Kundenservice

13.04.2017 | 10:48 Uhr

Lieber Herr Wertich,

wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Fuxx-Die Sparenergie-Team

bewerten sie die antwort von Fuxx-Die Sparenergie GmbH

Nun hat Sich FUXX-Die Sparenergie GMBH doch einsichtig gezeigt und will den Neukundenbonus auszahlen. Warum nicht gleich so?
Als gelöst kann die Beschwerde aber erst gelten, wenn das Geld wirklich auf dem Konto ist.
Und hier die Antwort:

Sehr geehrter Herr Wertich,

gerne kommen wir zurück auf Ihres Anrufs vom 12.04.2017.
Nach erneuter Prüfung Ihres Anliegens möchten wir Ihnen mit diesem Schreiben mitteilen, dass wir Ihrem Wunsch nach Gewährung des Neukundenbonus nachkommen möchten.
Daher haben wir Ihnen eine korrigierte Schlussrechnung für den Belieferungszeitraum vom 01.02.2016 bis 31.01.2017 erstellt.
Das aus der korrigierten Schlussrechnung resultierende Guthaben in Höhe von 188,33 € werden wir Ihnen in den nächsten Tagen auf folgendes Konto
.

überweisen.

Die Schlussrechnung RN00228459 vom 03.03.2017 wird storniert.

Wir hoffen Ihrem Anliegen damit entgegenzukommen und stehen Ihnen für weitere Fragen natürlich gerne zur Verfügung. Falls Sie noch Fragen haben sollten, kontaktieren Sie uns gerne.
Geben Sie bei der Kontaktaufnahme bitte stets Ihre Vertragsnummer an.

Ihre Vertragsnummer: xxxx

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Fuxx Service-Team

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst