Preiserhöhung in Werbebrief versteckt.

Hamburg

Am 28.03.2017 bekam ich eine „Verbrauchsabrechnung Strom“. Danach ergab sich ein Guthaben von 42,72 EUR.

Der Schlusssatz: „Ihr monatlicher Abschlag ab dem 01.05.2017 beträgt 81,-- EUR und ist immer zum Monatsersten fällig“. (Siehe Anlage 1)

Dieser Satz machte mich stutzig. Habe ich doch bisher 65,-- EUR Abschlag bezahlt. Bei weniger Stromverbrauch hätte der zukünftige Abschlag doch eher niedriger ausfallen müssen und keinesfalls um ca. 25% höher.

Der Blick in das Kundenportal „Mein Konto“ hat mich sehr überrascht. Dort wurde auf der Seite „Ihr Konto“ plötzlich ein Arbeitspreis von 34,80 ct/kWh ausgewiesen. Vorher waren es 24,68 ct/kWh. Das sind sage und schreibe 41% Preiserhöhung.

Ich habe mich sofort telefonisch unter der Kontakttelefonnummer 040-65 84 90 90 nach dem Grund der Erhöhung erkundigt und dort erfahren, dass mir am 16.12.2016 ein Preiserhöhungsschreiben zugesandt worden sei. Da ich auf dieses Schreiben keinen Widerspruch eingelegt habe, sei die Preiserhöhung wirksam geworden.

Ich habe am 16.12.2016 in der Tat Post von Fuxx bekommen. (Siehe Anlage 2-4).

Das von Fuxx angesprochene Schreiben mit einem beigefügten Flyer ähnelt einer Werbebroschüre, die ich allein auf Grund der Aufmachung als reine Werbung verstanden habe. Im Inhalt versteckt zwischen allgemeinen Informationen über die Strompreiszusammensetzung und Anforderungen an die Infrastruktur wird plötzlich von einer personalisierte Preisentwicklung berichtet. Dass dies Schreiben als Rechtfertigung für eine Preiserhöhung benutzt wird ist nicht zulässig.

Dagegen habe ich schriftlich Widerspruch eingelegt, denn dieses Schreiben stellt eine unwirksame Preiserhöhung dar und hat somit zu keiner wirksamen Preiserhöhung geführt:

Im Betreff wurde keine Preiserhöhung angekündigt.

Im gesamten Brief wird auf keine konkrete Preiserhöhung hingewiesen.

Es wurden auch nicht die aktuell gültigen Arbeits- und Grundpreise benannt.

Ich habe erstmals in der Verbrauchsabrechnung Strom vom 28.03.2017 von einer Preiserhöhung erfahren und sofort am 29.03.2017 von meinem Recht Gebrauch gemacht, den Vertrag außerordentlich zum 30.04.2017 zu kündigen. Per Einschreiben und per Mail.

Am 04.04.2017 habe ich von Fuxx die Mitteilung erhalten: „Ihre Erklärung, den Vertrag außerordentlich kündigen zu wollen, haben wir erhalten. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihrem Wunsch nicht entsprechen können. Ihr Vertrag unterliegt festen Laufzeiten, innerhalb derer eine Kündigung grundsätzlich nicht möglich ist. “

Am 12.04.2017 habe ich meine Gründe für die außerordentliche Kündigung noch einmal ausführlich erläutert und zusätzlich hilfsweise ordentlich zum 31.01.2018 gekündigt.

Ich habe Fuxx in diesem Schreiben angeboten, den Vertrag zu unveränderten Bedingungen fortzuführen. Dieses Angebot habe ich am 20.04.2017 noch einmal wiederholt.

Wenn ich bis zum 27.04.2017 keine Zusage erhalte, dass der Vertrag zu alten Bedingungen fortgeführt werden kann, werde ich ab dem 01.05.2017 von SWB Bremen mit Strom beliefert. Dann erfolgt keine Zahlung mehr an Fuxx. Den Einziehungsauftrag habe ich bereits gekündigt.

Da mein Guthaben gem. Schreiben vom 28.03.2017 in Höhe von 42,72 EUR bis heute nicht ausgezahlt wurde und bis zum 31.04.2017 voraussichtlich weiteres Guthaben anfallen wird, gehe ich davon aus, dass ich das Geld wohl einklagen muss.

Ich stelle mich auf eine längere Auseinandersetzung mit diesem Stromlieferanten ein und werde weiter berichten.

Bestell-/Kundennummer: 81627125114

Meine Forderung an Fuxx-Die Sparenergie:

Aufhebung des Vertrages zum 31.04.2017 oder Fortführung zu alten Bedingungen bis zum 31.01.2018

Antwort auf die Beschwerde vom 23.04.2017
Fuxx-Die Sparenergie GmbH

Abteilung: Leitung Kundenservice

25.04.2017 | 14:00 Uhr

Liebe Frau Kairies,

wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Fuxx-Die Sparenergie-Team

bewerten sie die antwort von Fuxx-Die Sparenergie GmbH

Fuxx hat am 25.04.2017 angekündigt, sich mit mir bezüglich meines Anliegens umgehend in Verbindung zu setzen.
Das ist bisher noch nicht geschehen.

Ich habe heute, den 26.04.2017 um 21:30 Uhr von FUXX die Mitteilung bekommen, dass FUXX das Werbeschreiben mit dem Flyer vom 16.12.2016 (siehe Bilder) weiterhin als Grundlage für die Preiserhöhung betrachtet. Und weiter bietet FUXX ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus Kulanz an, den Arbeitspreis von 34,80 ct/kWh auf 29,74/kWh rückwirkend zum 01.02.2017 zu reduzieren und den Abschlag von 81,00 auf 71,00 ab dem 01.05.2017 zu reduzieren.

Damit bin ich überhaupt nicht einverstanden. Das habe ich FUXX auch schriftlich mitgeteilt und bestehe weiterhin auf meine Forderung, die außerordentliche Kündigung zum 30.04.2017 anzuerkennen bzw. alternativ die Fortsetzung des Vertrages zu alten Bedingungen bis zum 31.01.2018.
Ich habe FUXX eine Frist bis zum 28.04.2017 gesetzt. Nach ergebnislosem Ablauf dieser Frist werde ich ab dem 01.05.2017 von einem anderen Stromversorger beliefert.

Am 28.04.2017 hat Fuxx einen für mich akzeptablen Vorschlag unterbreitet. Der Fall scheint gelöst.