Aus meinen monatlichen Kontoumsatz von Bank habe ich über Preiserhöhung um ca. 30 % erfahren von 19,95 ct/kWh auf 27,70 ct/kWh.
Meine Anforderung von 15.04.2017 um Sonderkündigung zum 01.06.2017 an „Grüner Funke“ wurde abgelehnt, mit der Begründung das der Sonderkündigungsfrist schon abgelaufen ist.
Ich habe keine Schreiben (außer Werbung), keine E-Mails oder Benachrichtigung im Kundenportal bekommen. Außerdem mein Postfach mit allen Dokumenten im Kundenportal wurde verschwunden.
Hier liegt Verstoß gegen das Transparenzgebot bei Preisinformationsschreiben gemäß §41 (3) EnWG, Verstoß gegen § 41 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 EnWG. Das Landgericht Düsseldorf (AZ: 12 O 177/14) und das Amtsgericht Delmenhorst (AZ: 44 C 4120/14 (I)
Bestell-/Kundennummer: GF0622115126 / GFNOV15010847
Meine Forderung an Fuxx-Die Sparenergie / GRÜNER FUNKE:
Sonderkündigung zum 01.06.2017 bestätigen
Antwort auf die Beschwerde vom 27.04.2017
Lieber Herr Sagrebin,
wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Grüner Funke Service-Team
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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst