Preiserhöhung in Werbeemail versteckt.

Hamburg

Kündigung nicht akzeptiert

Am 31.03.2017 bekam ich eine „Verbrauchsabrechnung Strom“.

Der Schlusssatz: „Ihr monatlicher Abschlag ab dem 01.04.2017 beträgt 79,-- EUR und ist immer zum Monatsfünfzehnten fällig“.

Bisher habe ich 63,-- EUR Abschlag bezahlt.

Ich habe mich telefonisch unter der Kontakttelefonnummer 040-65 84 90 90 nach dem Grund der Erhöhung erkundigt und dort erfahren, dass mir am 18.11.2016 ein Preiserhöhungsschreiben zugesandt worden sei. Da ich auf dieses Schreiben keinen Widerspruch eingelegt habe, sei die Preiserhöhung wirksam geworden.

Ich habe am 18.11.2016 eine E-Mail von Fuxx bekommen. (Siehe Bilder 1-2).

Die von Fuxx angesprochene E-Mail ähnelt einer Werbebroschüre, die ich allein auf Grund der Aufmachung als reine Werbung verstanden habe. Im Inhalt versteckt zwischen allgemeinen Informationen über die Strompreiszusammensetzung und Anforderungen an die Infrastruktur wird plötzlich von einer personalisierte Preisentwicklung berichtet. Dass dies Schreiben als Rechtfertigung für eine Preiserhöhung benutzt wird ist nicht zulässig.

Dagegen habe ich schriftlich Widerspruch eingelegt, denn dieses Schreiben stellt eine unwirksame Preiserhöhung dar und hat somit zu keiner wirksamen Preiserhöhung geführt:

1. Im Betreff wurde keine Preiserhöhung angekündigt.

2. Im gesamten Brief wird auf keine konkrete Preiserhöhung hingewiesen.

3. Es wurden auch nicht die aktuell gültigen Arbeits- und Grundpreise benannt.

Ich habe erstmals in der Verbrauchsabrechnung Strom vom 31.03.2017 von einer Preiserhöhung erfahren und innerhalb von 2 Wochen von meinem Recht Gebrauch gemacht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Per Einschreiben.

Am 21.04.2017 habe ich von Fuxx die Mitteilung erhalten: „Ihre Erklärung, den Vertrag außerordentlich kündigen zu wollen, haben wir erhalten. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihrem Wunsch nicht entsprechen können. Ihr Vertrag unterliegt festen Laufzeiten, innerhalb derer eine Kündigung grundsätzlich nicht möglich ist. “

Hier noch weitere Anmerkungen zu der E-Mail welche die Preiserhöhung verschleiert angibt und absichtlich den Eindruck einer Werbe-E-Mail erweckt.
Betreff der E-Mail:
"Vorschau 2017: Was Stromkunden jetzt wissen müssen [ID #4408320]"

--> Kein Anzeichen im Betreff auf Preiserhöhung oder auf allgemein eine Preisinformation.
-->Betreff erweckt den Anschein einer Werbemail.

Weiter die Überschrift innerhalb der E-Mail oben:
"Ihre persönlichen Preisinformationen
Umlagen- und Abgabenentwicklung 2017"

-->In Überschrift innerhalb (!) der E-Mail auch kein Wort von Preiserhöhung.
-->Lediglich das Wort Preisinformation könnte hinweisen auf eine Preiserhöhung.
-->Es erweckt jedoch mehr den Anschein, dass über den aktuellen Preis informiert wird.

In der E-Mail wird nur in 2 knappen Sätzen die Preiserhöhung versteckt angegeben:

"Während Ihr Arbeitspreis ab dem 01.01.2017 0,359€/kWh beträgt, lässt sich für 2018 bereits eine Erhöhung des Arbeitspreises auf dann ungefähr 0,37€/kWh prognostizieren. Beim monatlichen Grundpreis verhält es sich ähnlich: Während in 2017 11€ fällig sind, sieht die Prognose für 2018 hier schon 20€ vor. "

-->Es wird der Preis für 2017 angegeben.
-->Es ist kein Wort von Preiserhöhung oder etwas ähnlichem geschrieben.
-->Ebenso wurde nicht die Erhöhung angegeben oder der alte bisherige Preis mit angegeben.
-->Es erweckt den Anschein als würde nur der aktuelle Preis für 2017 angegeben,
welcher evtl. unverändert zum Vorjahr scheint.
-->Um die Verwirrung perfekt zu machen wird der Preis mit einer Prognose für 2018 verglichen.

>>>> Dies ist eine absichtlich versteckte Preiserhöhung welche nicht zulässig ist.

Die Ankündigung der Preiserhöhung im Schreiben vom 18.11.2016 ähnelt sehr dem Sachverhalt
der 365 AG und der ExtraEnergie aus den Jahren 2013 und 2014.
In diesen Fällen haben deutsche Gerichte (u. a. das Landgericht Düsseldorf (AZ: 12 O 177/14)
und das Amtsgericht Delmenhorst (AZ: 44 C 4120/14 (I) ) zu Gunsten der Verbraucher entschieden
und die Praktiken der Stromanbieter kritisiert.

Meine Forderungen:
Aufhebung des Vertrages zu baldesmöglichen Zeitpunkt und nicht erst bei Ablauf der Vertragslaufzeit aufgrund der versteckten Preiserhöhung.
Oder eine Aufhebung der Preiserhöhung und fortführung des alten Preises für 2017.

Bestell-/Kundennummer: 83648115132

Meine Forderung an Fuxx-Die Sparenergie:

Aufhebung des Vertrages zum 31.04.2017 oder Fortführung zu alten Bedingungen bis zum 31.12.2017.

Antwort auf die Beschwerde vom 27.04.2017
Fuxx-Die Sparenergie GmbH

Abteilung: Leitung Kundenservice

27.04.2017 | 14:52 Uhr

Lieber Kunde,

wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Fuxx Service-Team

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Konnte zum 31.05.2017 kündigen.