Flip4new-Annonce

Media Markt
Ingolstadt

Auf Grund der Annonce brachte ich nach telef. Voranfrage meinen Videorecorder am 28.04.2017 zum Media-Markt nach Reutlingen. Die freundlichen Herren an der entsprechenden Stelle meinten sofort, Videorecorder wären nicht mit dieser Aktion gemeint. Ich legte den Zeitungsausschnitt vor auf dem ausdrücklich "Videorecorder" angegeben war.

Eine Überprüfung über den PC durch den Media-Markt-Mitarbeiter brachte jedoch das Ergebnis, "Videorecorder" werden durch diese Rückkaufaktion nicht bewertet.

Meine Beschwerde, warum dann diese Annonce so veröffentlicht wird und wie sie es mit der Prospekthaftung halten würden, meinten sie, ich könnte mich ja bei der Verbraucherzentrale beschweren, oder bei der Firmenzentrale oder in der Tagespresse äußern.

Eine Entschuldigung für den Fehler oder ein Kulanzangebot für meine vergebliche Anreise gab es nicht, lediglich die zynische Bemerkung des Sachbearbeiters, ich wäre ihm anfangs sympathisch gewesen, nach meiner Reklamation nicht mehr!

Meine Forderung an Media Markt:

Eine Entschuldigung und eine Kulanzleistung wegen der vergeblichen Anreise.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Mediamarkt Reutlingen oder die Zentrale hat sich nicht bei mir gemeldet.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst