Fehlende Abschlussrechnung, keine Bonusauszahlung

Warte auf Abschlussrechnung und Verrechnung des zugesagten Jahresbonus und Direktbonus.

Vertrag wurde am 28.02.2017 gekündigt (Bestätigung am 13.12.2016).

Bin ehemaliger enervatis Kunde. Mittlerweile läuft der Schriftverkehr über BEV (worüber ich nie informierte wurde). Während der Vertragslaufzeit kam es mehrfach zu unbegründeten Abschlagsanpassungen und Mahnungen sowie nachträglichen Preiserhöhungen, die weder vorab angekündigt noch auf ein Sonderkündigungsrecht hingewiesen wurde.

Nach etlichen Mails, Briefen und Telefonaten wurden mir per Mail am 17.11.2016 die Preise und Bonusansprüche der Auftragsbestätigung zugesichert.

Kundendienst sagte mir kurzfristige Erstellung der Abschlussrechnung am 05.04.2017 telefonisch zu. Anfrage per Mail mit konkreter Aufstellung/Kalkulation am 22.04.2017 ist bis heute unbeantwortet. Habe BEV darauf hingewiesen die Angelegenheit ggf. mit anwaltlicher Hilfe zu klären bzw. die Netzagentur Strom einzuschalten.

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 211450 Vertragsnummer 160937

Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:

Erstattung des Guthabens aus Jahresabschlussrechnung von 255,38 €

Antwort auf die Beschwerde vom 09.05.2017
BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

Abteilung: Kundenservice

18.05.2017 | 15:31 Uhr

Sehr geehrter Herr Lahme,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Der Versand Ihrer Endabrechnung wurde veranlasst. Die daraus resultierende Nachzahlung haben wir mit dem vertraglich vereinbarten Neukundenbonus entsprechend verrechnet.

Die Auszahlung des Restbetrages konnten Sie sicher auf Ihrem Konto verzeichnen.

Für die entstandene Wartezeit entschuldigen wir uns bei Ihnen.

Herzliche Grüße

Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

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Bisher keine Reaktion trotz Information per Mail am 12.05.2017 an BEV über die Beschwerde.

Abschlussrechnung erhalten. ca. 20,- € höher als die vereinbarten Preise. Aufgrund Erhöhung gesetzlicher Bestandteile auch OK, allerdings ohne Mitteilung und Hinweis auf Sonderkündigungsrecht. Überweisung der Erstattung ist erfolgt. Zwischenzeitlich auch noch Mahnbrief von Rechtsanwaltskanzlei bekommen. Wurde zumindest nach Rückfrage als gegenstandslos erklärt.
Betrachte die Beschwerde trotz kleiner Differenz als gelöst, um das Thema endlich abschließen zu können.