Hallo. Meinen Vertrag bei der Enervatis/BEV, mit der Kundennummer 268350 und Vertragsnummer 211171 kündigte ich fristgerecht zum 13.04.2017.
Eine Kündigungsbestätigung wurde mir schriftlich am 17.02.2017 von der BEV zugesandt.
Den Zählerstand vom 14.04.2017 teilte ich und ein Mitarbeiter der Netze Duisburg, der BEV schriftlich mit.
Seit dem herrscht Funkstille.
Nach einer Wartezeit von 14 Tagen nach Vertragsende, sendete ich am 28.04.2017 eine E-Mail und ein Fax an die BEV unter Ankündigung weiterer Maßnahmen, mir innerhalb einer Frist von 14 Tagen, die komplette Endabrechnung inclusive der Bonuszahlung zukommen zu lassen. Die Frist endete am 12.05.2017. Leider ohne Erfolg.
Gruß aus Duisburg
Bestell-/Kundennummer: 268350
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:
Zusendung und Auszahlung einer kompletten End-Abrechnung mit Guthaben- und Bonusauszahlung
Antwort auf die Beschwerde vom 23.05.2017
Sehr geehrter Herr Schaub,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die zugrunde zu legenden Zählerstände liegen uns vor.
Die Verbrauchsabrechnung befindet sich in Bearbeitung und geht Ihnen in Kürze wie gewohnt auf dem Postweg zu.
Für die entstandene Wartezeit entschuldigen wir uns.
Herzliche Grüße aus München
Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
kommentare und trackbacks 5
Bis heute keine Nachricht erhalten von der BEV. Mein Anwalt und die Verbraucherschutz-Zentrale werden das jetzt regeln.
Statt mir eine komplette Endabrechnung unter Berücksichtigung des Neukundenbonus zuzuschicken, wird von meinem Konto ein Endarechnungsbetrag abgebucht! Wo gibts denn sowas? Ohne Rechnung bekommt ihr von mir keinen weiteren Cent. Die Lastschrift wird zurück gebucht und jede weitere Lastschrift ohne Endabrechnung ebenfalls. Weitere Rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
Bis heute, liegt weder mir noch meinem Anwalt eine Endabrechnung vor.
Und wieder 14 Tage vergangen ohne das das Unternehmen reagiert Alles leere Versprechen. Da hilft nur noch eins, Anwalt einschalten!
Wie erwartet, bis heute immer noch keine Endabrechnung erfolgt. Die anfallenden Anwaltsgebühren werde ich an das Unternehmen weiterleiten.