Vor weniger als zwei Jahren kauften wir bei Höffner einen Bürostuhl für 199 Euro (Nutzung lediglich ein Jahr). Dieser brach vor circa einem Monat ohne jegliche Vorwarnung an der rechten Arm- und in Folge dessen Rückenlehne entzwei; wohlbemerkt als eine Person auf dem Stuhl saß. Zum Glück ist nichts passiert, aber nicht auszumalen, was alles hätte passieren können, falls etwas im Mund oder etwaige gefährliche Gegenstände in den Händen gewesen wären.
Auf meine Reklamation wird von Seiten Höffners nicht reagiert. Eine Entschuldigung auf diesen Schreck wäre ja wirklich das Mindeste! Bürostühle von Höffner sind folglich nicht empfehlenswert, da tut es dann auch ein preiswerteres Modell.
Meine Forderung an Höffner:
Entschuldigung und Erstattung von 50% des Preises.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 5
Höffner wäre zumindest noch gewährleistungspflichtig wenn noch keine 2 jahre um sind, dass sollten sie prüfen.
Hallo,
der Beitragverfasser schrieb ja, dass es sich hierbei um weniger als 2 Jahre handelt. Jedoch sind die 6 Monate um, und somit tritt die Beweisumkehrlast ein. Somit muss der Kunde beweisen, dass es sich hierbei nicht um sein Verschulden handelt, sondern der Stuhl ohne Fremd- & Gewalteinwirkung eigenständig kaputt gegangen ist.
Sollte es sich so herausstellen, müsste die Firma reagieren und nachbessern oder neu liefern. Ein Recht auf einen Nachlass besteht hier noch nicht. Viel Erfolg
Also aus meiner Erfahrung im E-Mail Support:
Es gibt bestimmte Formulierungen in einer Kunden E-Mail die bewirken das genau diese E-Mail in meiner Bearbeitungsliste ganz gepflegt ans ende rutscht. Und das mehrfach.
Ein Dauerkandidat sind eigentlich sämtliche E-Mails die das Wort Materialfehler enthalten.
Der Fall hier ist auch absolut typisch und stellvertretend für sämtliche behauptungen von Materialfehler.
Die Argumentationskette ist IMMER exakt gleich.
Es ist kaputt, wenns kein Materialfehler ist, kann ich niemand anderem die Schuld geben. Ich darf nicht Schuld sein weil ich hab ja irgendwann mal Geld bezahlt und alles was mal Geld gekostet hat muss unkaputtbar sein.
Nu mal die Fakten auf den Tisch:
Ihre haltlose Behauptung es liege ein Materialfehler vor, interessiert niemanden.
Sie sind Beweis pflichtig. und genau wie 100% aller anderen menschen die aber auch wirklich bei jedem defekt Materialfehler schreien:
Wenns nu darum geht das Sie in der Pflicht sind das durch ein Gutachten zu beweisen sieht man sich mit der Gefahr konfrontiert das der Gutachter nun doch keinen findet und man auf den kosten sitzen bleibt.
Exakt an diesem Punkt sind die Leute sich plötzlich nicht mehr so sicher das es nur ein Materialfehler sein kann; )
Sehr geehrter Kunde, sehr geehrte Kundin,
vielen Dank, dass Sie geschrieben haben. Schön zu hören, dass niemanden etwas passiert ist.
Gerne möchte ich für Sie bei den zuständigen Kollegen nachhaken. Dazu benötige ich die Kaufvertragsnummer des Stuhls. Senden Sie mir diesen gerne als E-Mail an internetteam@hoeffner.de, dann spreche ich die Kollegen für Sie an.
Referenzieren auf diese Antwort.
Liebe Grüße
Christin vom Höffner Team
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst