Groß Beworben "Air Lounge" die angesagte Outdoor Liege zum unschlagbaren Preis - Titelseite des Prospektes, gültig ab KW25!
Am Montag Morgen, 30 Minuten nach der Öffnung des Marktes (also 30 Minuten nach offiziellem Anbruch der KW25) erzählt mir ein Mitarbeiter, dass das gesuchte Produkt bereits am Wochenende ausverkauft wurde - es seien sowieso nur 5 Stück je Farbe dagewesen und bei dem Preis - kein Wunder.
Angebote die vor der offiziellen Prospektgültigkeit abverkauft werden und dann gar nicht mehr erhältlich oder bestellbar sind, wie nennt man solche Angebote noch gleich?
Lockvogelangebot kommt mir da in den Sinn - aber so etwas macht ein Unternehmen wie Bauhaus doch nicht oder?
Es ist schon wirklich traurig mit welchen Mitteln heutzutage gearbeitet werden muss. Niemand hätte sich einen Zacken aus der Krone gebrochen, wenn dieser Artikel tatsächlich zum Start des Angebotes auch verfügbar gewesen wäre.
Wohl wissentlich, dass niemand wegen eines Artikels Klage erheben wird, ist es offensichtlich aber vollkommen egal ob sich so etwas erlaubt ist oder nicht - so egal, dass man es dem Kunden sogar auf den kopf zusagt das es offensichtlich nur ein Lockangebot war.
Meine Forderung an BAUHAUS:
Nachbestellung des Artikels "Air Lounge" bzw. Aufstockung des Lagervorrates um Werbeversprechen einzuhalten
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 1
Selbstverständlich hat sich niemand seitens Bauhaus auf die Beschwerde und meinen Unmut gemeldet. Auch die direkt an die Filiale gerichtete Mail blieb komplett unbeantwortet. Es scheint nicht zu interessieren, dass man einzelne Kunden mit dieser fragwürdigen Geschäftspraxis verärgert. In Summe wird sich dieses vorgehen lohnen.