Zum 28.02.2017 endete mein Gasliefer-Vertrag mit der ENSTROGA AG. Es dauerte bis zum 11.05.2017, bis endlich die Rechnung kam. Hierin wurde nur ein Bruchteil des Neukundenbonus als Gutschrift angesetzt. Auf meine Reklamation wurde mir mitgeteilt, ich würde das Gas gewerblich nutzen, mit Verweis auf die AGB, wo wiederum auf § 13 BGB verwiesen wurde. In § 13 BGB ist aber ausdrücklich von NICHT ÜBERWIEGEND die Rede, und ich bin nicht überwiegend gewerblich, sondern bei weitem überwiegend privat. Das habe ich auch nachgewiesen. Mehrere E-Mails und ein Telefonat folgten, sie wollten mich mit einem deutlich geringeren Betrag "versöhnen". Ich beharre aber auf die Auszahlung meines Neukundenbonus, der mir vertraglich und rechtlich zusteht. Da zudem der Endstand des Zählers falsch angegeben ist (wird derzeit geklärt), beläuft sich die Differenz auf deutlich über 200 Euro.
Bestell-/Kundennummer: 3M5462087
Meine Forderung an ENSTROGA:
Erstattung von 231,13 Euro.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Am heutigen 27.6. erhielt ich einen Anruf der ENSTROGA, in dem mir nun doch der Neukundenbonus in Aussicht gestellt wurde. der falsche Zählerstand wurde auch korrigiert. Zwar liegt der Neukundenbonus um 25 EUR niedriger als er eigentlich sein müsste (warum auch immer), aber wenn das damit nun wirklich ein Ende hat, soll es mir recht sein. Die Beschwerde halte ich aber noch offen, bis das Geld wirklich auf meinem Konto angekommen ist.
Siehe Eintrag vom 27.6., die Beschwerde ist zwar noch nicht gelöst, weil die Erstattung noch nicht überwiesen ist, aber immerhin wurde mir die Zahlung in Aussicht gestellt. Ich markiere die Beschwerde sofort als gelöst, wenn das Geld auf meinem Konto ist.
Gestern kam die korrigierte Abrechnung. Wie angekündigt, ist hier zwar noch eine geringe Differenz (gut 25 EUR) vorhanden, aber für mich geht das in Ordnung. Sobald das Geld überwiesen ist, schließe ich den Fall ab.
Das Geld ist auf dem Konto eingegangen.