Kündigung ignoriert / weitere Abbuchung / Anwaltsschreiben

Wir haben letztes Jahr fristgerecht einen Wechsel des Stromversorgers von der BEV (vormals Enervatis) zur Immergrün-Energie in Köln durchgeführt und haben den erfolgreichen Wechsel durch eine Vorsorgungsbestätigung von Immergrün angezeigt bekommen.

Dadurch wurde auch die vom Nachversorger ausgesprochene Kündigung umgesetzt, denn es kann nur ein Vertrag pro Stromzähler exisitieren.

Nun wurde zunächst eine Schlussrechnung über die gesamte Jahressumme gestellt, ohne Berücksichtigung der Abschläge. Nach unserer Intervention wurde eine korrigierte Schlussrechnung gestellt, die nun auch die Abschläge auswies.

Dann sollten wir noch einen Neukundenbonus bekommen, die wiederum in einer nochmaligen Abrechnung nach erneuter Intervention in Abzug gebracht wurden.

Nach dieser Rechnung wurde jedoch im Januar 2017 bis einschließlich April weiter abgebucht. Nach Feststellung der irregulären Buchungen und diversen Telefonaten mit der BEV wurde immer wieder versprochen, eine Korrektur vorzunehmen. Es passierte jedoch nichts, woraufhin wir die Abschläge Februar - April 2017 zurückbuchen lassen konnten.

Es folgten zwei Mahnungen und ein Schreiben eines Anwalts der BEV, welches wir mit Übersendung der Versorgungsbestätigung und unseren Ausführungen beantwortet haben. Selbstverständlich haben wir allen Forderungen widersprochen und unsererseits auf die Rücküberweisung des Januar-Abschlags bestanden (inkl. Verzugszinsen).

Ein Schreiben an den Geschäftsführer, Herrn K., wurde bereits verfasst und ist Stand heute nicht beantwortet.

Bestell-/Kundennummer: 173339/130069 (Enervatis/BEV)

Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:

Rückerstattung des Januar-Abschlags von 2017 und ggf. weiterer unrechtmäßiger Buchungen und sofortige Rücknahme sämtlicher Forderungen uns gegenüber.

Antwort auf die Beschwerde vom 29.06.2017
BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

Abteilung: Kundenservice

10.07.2017 | 10:22 Uhr

Sehr geehrter Herr Hollmann,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir möchten Ihnen mitteilen, dass die Rückerstattung auf Ihr Bankkonto am 28.06.2017 erfolgt ist. Der Vertrag ist somit ausgeglichen, es bestehen keine weiteren Forderungen unsererseits.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre BEV

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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst