Sehr geehrte Damen u. Herren!

Am Samstag, den 15.07.2017, um 14 Uhr waren meine Frau und ich in Landshut in der Wittstraße beim Einkaufen. Danach haben wir die z. Zt. in Landshut stattfindene Hochzeit besucht. Als wir zurückkamen, hatten wir einen Verordungsstrafzettel in Höhe von 30 Euro von der von Ihnen beauftragten Firma erhalten, somit sind wir sehr verärgert und werden in Zukunft sämtliche Aldi-Filialen meiden.

Meine Forderung an ALDI - Unternehmensgruppe Süd:

Eine Stellungsnahme.

Firmen-Antwort ausstehend seit 8 Jahren, 336 Tagen und 12 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Und warum haben Sie nach Ihrem angeblichen Einkauf nicht den 10x so großen Parkplatz an der Grieserwiese benutzt um die Veranstaltung in der Stadt aufzusuchen?

Vielleicht weil dieser Gebühren verlangt?

Mit 30€ sind Sie noch günstig dabei. Im Extremfall hätte Aldi Sie auch abschleppen lassen können.

Hallo,

Sie wissen schon, wieso es Kundenparkplatz heißt, oder? Damit der Kunde sein Fahrzeug dort abstellen kann, einkaufen geht um danach wieder den Parkplatz frei zu machen für weitere potentielle Kunden.

Was Sie gemacht haben, ist eigentlich dreist. Sie waren einkaufen, und haben anschließend, so vernehme ich es, Ihr Fahrzeug dort für mehrere Stunden stehen lassen. Wie bereits geschrieben wurden, sind Sie mit 30 € noch gut weggekommen. Die Abschleppkosten hätten Sie als Verursacher tragen müssen, da wären Sie bei locker über 100 €.

Sie werden weder eine Stellungnahme bekommen, noch sonstiges. Es sollte Ihnen eine lehre sein, dass Sie in Zukunft lieber einen öffentlichen Parkplatz nutzen oder in ein kostenpflichtiges Parkhaus fahren.

Die Firma Aldi, sowohl Nord als auch Süd, werden Ihnen sicherlich nicht hinterher weinen. Sie müssen eben lernen Schilder zu lesen, ansonsten sind Sie für den Gebrauch eines Fahrzeuges nicht fähig.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst