Der Stromvertrag wurde von mir fristgerecht zum 31.07.2017 gekündigt, an diesem Tag wurde auch der Zählerstand entsprechend abgelesen und der BEV unverzüglich mitgeteilt.
Bis zum heutigen Tag habe ich trotzdem mehrfacher schriftlicher Aufforderung keine Schlussrechnung erhalten. Zur gesetzlichen Frist für Energieversorger heißt es in § 40 Abs. 4 EnWG:
" (4) Lieferanten müssen sicherstellen, dass der Letztverbraucher die Abrechnung nach Absatz 3 spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums und die Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses erhält."
Sollte ich nicht bis zum Monatsende meine Abrechnung erhalten, wird die Sache meinem Anwalt übergeben.
Bestell-/Kundennummer: Kunden-Nr. 556164
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:
Erstellung meiner Schlussrechnung bis zum 30.09.2017 und anschließende sofortige Auszahlung evtl. vorhandenen Guthabens.
Antwort auf die Beschwerde vom 27.09.2017
Sehr geehrter Herr Martenstein,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir teilen Ihnen auch auf diesem Weg nochmals mit, dass Ihre Schlussrechnung bereits am 04.08.2017 an Ihre, uns bekannte Anschrift, zugesendet wurde. Um nun noch weitere Verzögerungen zu vermeiden, haben wir Ihnen Ihre Schlussrechnung nochmals per E-Mail zukommen lassen.
Wir bedauern sehr, dass unsere, im Rahmen der von Ihnen benannten gesetzlichen Fristen erstellte Abrechnung, offensichtlich unter Ihrer Adresse nicht zugestellt werden konnte. Wir sind sicher, Ihnen mit dem nochmaligen E-Mail Versand Ihrer Abrechnung nun entgegengekommen zu sein und danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Kommen Sie bei Rückfragen nach Erhalt der Abrechnung gerne wieder direkt auf unseren Kundenservice zu.
Herzliche Grüße aus München
Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft
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Rechnung wurde Inder Zwischenzeit per Mail zugestellt.
Auf die Auszahlung meines Guthabens warte ich weiterhin!