Im Penny-Markt Köln Höhenhaus, Im Weidenbruch habe ich zwei Flaschen Cola gekauft.
Vom Verlassen des Fahrzeugs bis zu meiner Rückkehr vergingen vier Minuten.
In diesem kurzen Zeitraum wurde mir ein Strafzettel unter den Scheibenwischer geklemmt,
wonach ich 19,99 Euro Strafe zahlen soll, weil ich keine Parkscheibe herausgelegt hatte.
Die Filialleitung reagierte auf meine Frage, ob man von einer Strafe nicht absehen kann, überfordert und sehr unfreundlich.
Wie ich im Net lesen konnte und auch von Kunden im Pennymarkt gehört habe, werden viele Kunden so abgezockt.
Ich bezahle aber-
NIE WIEDER KAUFE ICH BEI DER REWE GRUPPE (WOZU PENNY GEHÖRT).
Meine Forderung an PENNY-Markt:
Streichung der Strafe.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 5
Einfach nicht bezahlen. Das ist vermutlich ein privates Unternehmen, welches die Strafen aufsetzt, die können nichts machen.
Da liegen Sie vollkommen falsch Ben Arthur. Da es sich um einen Privatparkplatz handelt kann hier die Firma Penny bestimmen wie mit den Parkplätzen verfahren wird. Wenn entsprechende Hinweise auf die Parkscheibennutzung gut sichtbar aufgehängt wurden kann auch durch das beauftragte Überwachungsunternehmen eine "Strafe" verhängt werden. Hier einfach nicht zu zahlen kann teure Inkasso-Folgen haben.
Hier ein kurzer Artikel dazu: http://www.jumpradio.de/thema/quicktipp/quicktipp-private-parkplatzregeln-100.html
Herr Schultz da liegen Sie wohl etwas daneben. Das ist ein privater Raum und nicht öffentlich wo die Halterhaftung gilt. Hier muss der Anspruchsteller explizit nachweisen, wer das Auto abgestellt hat. Und wie soll er das feststellen? Herr Heinz hat ja sein Fahrzeug dort nicht abgestellt und sagen muss er ja auch nichts. Wie gesagt hier gelten nicht die öffentlichen Regeln hier gilt Privatrecht. Und da beißen sich die Jungs von der Parkraumüberwachung die Zähne aus. S. auch die Homepage von Rechtsanwalt Thomas Hollweck Berlin. Da steht alles drin. Herr Arthur hat Recht wenn er empfiehlt nicht zu zahlen.
Was sind das hier für informationen von möchtegernanwälten?
in deutschland gib es weder auf öffentlichen noch privaten parkplätzen eine halterhaftung. auf privatgelände kommt der vertrag immer nur mit der person zustande die das fahrzeug auch fährt. wenn der halter die fahrt verneint kann das unternehmen NICHTS ausrichten ausser zu klagen. aber das wagen sie nicht da sie somit einen negativen fall generieren würden. alle strafzettel ignorierne, der mahnung oder dem inkasso widersprechen, auch wenn ominöse urteile die es garnicht gibt angehängt sind. erst auf einen brief der staatskasse, zu erkennen am gelben umschalg voll widersprechen und ruhe ist. die klage kostet die mehr als die knolle einbringt und sie würden wegen der negativen halterhaftung sofort ein urteil kassiern.
https://rechtstipp24.de/muster-widerspruch-gegen-strafzettel-auf-privatparkplatz-parkplatz-abzocke-fair-parken-estrella-u-a/
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst