Am 17.10.2017 schrieb ich schonmal eine Beschwerde auf diese Plattform, leider wurde diese nicht veröffentlicht. Vielleicht von grüner Funke geregelt, denn prompt bot man mir zur Lösung einen reduzierten Arbeitspreis (geringere Preiserhöhung) an. Angebot gilt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bis zum 24.10.2017. Entgegen der Aussage des Kundenservices am Telefon (17.01.2017) gab man jetzt an, die Preiserhöhung mir am 11.01.2017 per Einschreiben zukommen lassen zu haben. Bis jetzt wurde meiner Aufforderung Schreiben, sowie Postbeleg vorzulegen, nicht nachgekommen. Grüner Funke ist in der Beweislast, dass mir und all den Anderen, die auf dieser Plattform die Vorgehensweise bemängeln, den ordentlichen und transparenten Zugang der Preiserhöhung zu beurkunden.
Man hat es auch bis heute nicht geschafft, mein Guthaben von über 400,00 € wie versprochen "zeitnah" zu überweisen.
Zudem zweifle ich die Billigkeit und die rechtliche Grundlage der Preiserhöhung von über 30% an.
Da sich hier schon mehrere Vorredner zur gleichen Vorgehensweise geäußert haben, werde ich bei meinem Rechtsberatungstermin ansprechen, ob hier eine Anzeige wegen Betrugs § 263 STGB greift.
Von einer Geschäftsverbindung mit grüner Funke kann ich nur abraten.
Anhängend meine vorausgegangenen Schreiben an das Unternehmen. Meine Beschwerde ID 151676 wird Reclabox ja noch vorliegen, dass diese nicht veröffentlich wurde, lässt vermuten, dass man Beschwerden nicht ganz objektiv behandelt.
Kundennummer: GFSEP1608411 Vertagsnummer: GF511495119
Kündigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige den oben
genannten Vertrag zum 31.10.2017.
ich habe Sie bereits am 26.09.2017 per Email angeschrieben – ohne Resonanz.
Wie Ihr Mitarbeiter uns telefonisch mitteilte, erhöhten Sie die Preise und teilten dies per
Einschreiben am 17.01.2017! mit. Da ich keinerlei Posteingang von Ihnen verzeichnet habe,
bat ich um eine Kopie des Schreibens und den Einschreibebeleg, sowie die 150,00 €
Neukundenbonus, welcher nach 90 Tagen eigentlich fällig war.
Aber diese Vorgehensweise ist –laut Verbraucherschutz – kein Einzelfall und hat durchaus
Kalkül.
Genau wie die weiteren Abwicklungsmodalitäten – zwischenzeitlich bekamen wir den Bonus,
aber die Unterlagen der Preiserhöhung trafen bis zum heutigen Tag nicht ein. Daher steht im
Raum, dass Ihre Preiserhöhung gemäß §42 (3) EnWG nicht auf „transparente und
verständliche Weise“ mir mitgeteilt wurde.
Nicht nachvollziehbar ist für mich auch, warum diese Mitteilung nur wenige Monate nach
dem Vertragsschluss versendet wurde.
Diese Vorgehensweise wurde von dem AG Delmenhorst (AZ: 44 C 4120/14 (I) ) deutlich
abgemahnt, das – vorausgesetzt es gab dieses angekündigte Schreiben - dieses weit vor dem Ende der Bindungsfrist erfolgte und man daraus nur ein sittenwidriges Vorgehen des Emnergielieferanten schließen kann.
Zudem zweifle ich die Billigkeit und die rechtliche Grundlage der Preiserhöhung an. Für Details verweise ich auf www.verbraucherhilfe-stromanbieter.de/versteckte-Preiserhöhung .
Bestell-/Kundennummer: GF511495119
Meine Forderung an Grüner Funke:
Anerkennung der Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrecht
Antwort auf die Beschwerde vom 25.10.2017
Sehr geehrter Herr Quaschnik,
wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Grüner Funke Service-Team
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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst