Vertragsnummer: 8182965117
In Ihrem Kundenportal ist mir durch Zufall vor einigen Tagen eine erhebliche Preiserhöhung meines Stromtarifs aufgefallen. Bis zum Ablauf des ersten Vertragsjahres am 30. September 2017 betrug der Arbeitspreis meines Tarifs 0,2231 € pro kWh, nun ist er laut Angabe im Kundenportal auf 0,2920 € pro kWh gestiegen. Die Preiserhöhung des Arbeitspreises beträgt damit mehr als 30 %.
Sie sind verpflichtet mich rechtzeitig über eine Strompreiserhöhung zu informieren und mir ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen. Dies ist jedoch nicht geschehen. Weder per Post noch per E-Mail erhielt ich eine Information zu einer geplanten Preiserhöhung.
Des Weiteren ist eine Preiserhöhung des Arbeitspreises um mehr als 30 % nicht angemessen und damit unbillig (vgl. § 315 BGB). Mein Vertrag enthielt keinen Neukundenbonus, Sie dürfen die Preise also nur im Rahmen der tatsächlichen Gesamtkostenentwicklung anpassen. Eine derartige Erhöhung würde wohl keiner Überprüfung standhalten.
Die Strompreiserhöhung ist damit unzulässig und mir ist ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen.
Bestell-/Kundennummer: 8JUN16012349
Meine Forderung an Fuxx-Die Sparenergie:
Arbeitspreis von 0,2231 € pro kWh auch für das laufende Vertragsjahr (oder Sonderkündigungsrecht)
Antwort auf die Beschwerde vom 26.10.2017
Sehr geehrter ReclaBoxler-8214959,
wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Fuxx Service-Team
kommentare und trackbacks 3
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Man hat mir nun ein Sonderkündigungsrecht zum 24.11.2017 eingeräumt, bis dahin gilt der alte Arbeitspreis.