Kein Geld zurück bei Drogeriemarkt Müller

Ulm–Jungingen

Hatte heute bei Müller etwas gekauft, das ich nach 15 min. zurück geben wollte, da ich feststellte, dass es der falsche Artikel war. Aber bei Müller Pustekuchen. Die unfreundliche Verkäuferin wies auf den Kassenbon und machte mir unfreundlich klar, dass ich nur einen Gutschein erhalte oder gar nichts. Weder an der Kasse noch sonst im Laden hängt ein Hinweisschild, was darauf hinweist. Das könnte ja auch meine Kaufentscheidung ganz entscheidend beeinflussen. Nein, erst auf dem Kassenbon der entscheidende Hinweis, dann ist es aber leider zu spät, dann hat man ja bereits den entscheidenden Fehler gemacht und was gekauft. Ich finde dieses kundenfreundliche gebaren das allerletzte und möchte mein Geld zurück. Für die künftigen Einkäufe, vor alles die für Weihnachten, werde ich lieber bei Rossmann oder Dm einkaufen. Die machen es vor wie es auch kundenfreundlicher geht.

Meine Forderung an Müller Großhandels:

Erstattung der 34,90 Euro für ein Hollister Geschenkset.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Rechtlich haben sie natürlich keinerlei Anspruch darauf, einmal gekaufte Ware wieder zurückzugeben oder umzutauschen - auch nicht gegen einen Gutschein.

Aber - und da gebe ich ihnen recht - natürlich ist das alles andere als kundenfreundlich und wird von anderen Drogeriemärkten auch anders gehandhabt. Bei Lebensmitteldiscountern ist das sowieso absolut üblich.

Ganz schön dreist, Ihre Einstellung. Wenn der Händler nicht das tut, was Sie wollen und was Ihnen in den Kram passt, dann werden Sie unverschämt, diskutieren mit der Verkäuferin herum und behaupten dann, sie wäre unfreundlich. All das nur, weil sie sich an ihre Vorschriften hält.

Das man im Einzelhandel kein Umtauschrecht hat, weiß fast jeder Mensch. Seien Sie froh, wenn Sie überhaupt einen Gutschein bekommen! Alleine das wäre schon reine Kulanz des Händlers gewesen.

Es gibt kein UmtauschRECHT. Richtig. Aber sehr wohl ist es bei vielen Läden, insbesondere auch bei der Konkurrenz Rossman und DM, absolut üblich und gehört zum Kundenservice, eine Umtausch bzw. eine Erstattung des Kaufpreise anzubieten.

Möchte ein Anbieter sich nicht so kundenfreundlich verhalten, ist das sein Recht. Mein Recht als Kunde ist es jedoch, mein Geld woanders auszugeben.