Kein Neukundenbonus, kein Guthaben, vertragswidrige Preise

Sehr geehrter Damen und Herren,

am 02.11.2017 ist die Jahresverbrauchsabrechnung zugegangen.

die in mehreren Punkten falsch ist.

Es besteht folgender Sachverhalt:

Abrechnungsperiode 09.09.16 – 08.09.2017

1. Kein Neukundenbonus von 25% erhalten.

2. Kein Guthaben von bereits zu viel bezahlten Leistungen erhalten.

3. Abrechnung zu vertragswidrigen Preisen.

In der Verbrauchsabrechnung ist ein Nettopreis von 0,1866 Euro / kWh zzgl. 0,0205 Euro / kWh Stromsteuer zuzüglich 19 % MwSt angegeben.

Dieses entspricht einem Bruttopreis von 0,24647 Euro / kWh.

Vertragsgrundlage ist dem gegenüber der Vertrag vom 01.09.2017, in dem als Bruttopreis 0,2274 Euro / kWh mit Preisgarantie und Preisfixierung für 12 Monate angegeben ist.

Es besteht eine Forderung von 307,38 Euro zu viel bezahltem Abschlag zuzüglich 189,65 Euro Neukundenbonus.

Macht zusammen 497,04 Euro

Bestell-/Kundennummer: 349368

Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:

Das entstandene Guthaben von 497,04 Euro

Antwort auf die Beschwerde vom 05.11.2017
BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

06.11.2017 | 16:30 Uhr

Sehr geehrter Herr Wall,

vielen Dank für Ihre Anmerkungen.

Wir haben Ihre Anliegen für Sie erledigt.

Bitte beachten Sie entsprechend Ihre Konteneingänge.

Sofern Fragen offen geblieben sind, freuen wir uns, wenn Sie sich wieder an unseren Kundenservice wenden.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

bewerten sie die antwort von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

Der Neukundenbonus und zu viel bezahlte Abschlag sind erstattet worden, aber es wird immer noch überhöhte monatliche Stromzahlung von 82 Euro abgebucht, statt der versicherten reduzierten monatliche Stromzahlung von 65 Euro.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst