Belieferungsbeginn war 16.08.2016
Zählerstand Übermittelung 08.08.2017
Bis heute keine Abrechnung, keine Rückzahlung, ich habe bereits vier Mal mit ihrer Hotline incl. Teamleitung telefoniert, auch habe ich Ihnen bereits per E-Mail mitgeteilt, dass ich sie Anzeigen werde und die zuständige Schlichtungsstelle auf Ihre Kosten einschalten werde.
Alle Friste sind längst verstrichen, ich gebe Ihnen hiermit nochmals bis spätestens 08.11.2017 Zeit mir die Rechnung zu erstellen und die Rückzahlung zu veranlassen.
Ihre Hotline hat sich auch versprochen und mir bestätigt, dass es kaum Verbrauch gab und daher es eine hohe Rückzahlung gibt.
Der geringe Verbrauch lässt sich auch durch meine beruflich hohe Reisetätigkeit erklären.
Ich unterstelle Ihnen ganz klar Vorsatz in Ihrem Vorgehen und Unterschlagung. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet ein Jahr nach Belieferungsbeginn +42 Tage eine Abrechnung zu erstellen. Ich widerspreche hiermit auch nochmals jeglichen weiteren Abbuchungen von Abschlagszahlungen.
Bestell-/Kundennummer: Kundennr.300616/234926
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:
Erstellung der Endabrechnung Anpassung der Abschlagszahlung.
Antwort auf die Beschwerde vom 07.11.2017
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
07.11.2017 | 05:34 Uhr
Sehr geehrte Kundin,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir bedauern sehr, dass Ihre Abrechnung durch uns nur verzögert erstellt werden konnte.
Ihr Anliegen haben wir gestern für Sie erledigt.
Guthaben und Bonus sind bereits unterwegs.
Ihren Abschlag haben wir rückwirkend mit der nun erfolgten Neuerstellung Ihrer Abrechnung angepasst.
Falls Sie noch Fragen haben, freuen wir uns, wenn Sie sich mit unserem Kundenservice in Verbindung setzen.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
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Geld und Abrechnung ist da. Warum nicht gleich so!