Wir haben bei unserem Strombelieferungsvertrag mit Grüner Funke zum 30.09. von unserem Sonderkündigungsrecht gebraucht gemacht.
Vergleiche FAQs ( https://gruenerfunke.de/strom-gas/faq/#habe-ich-bei-gruener-funke-ein-sonderkuendigungsrecht):
"Bei einem Umzug hat jeder Grüner Funke-Kunde die Möglichkeit von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Damit sind Sie berechtigt, den Vertrag mit einer vierwöchigen Frist auf das Ende des Umzugstermins zu kündigen. "
In der erhaltenen Schlussrechnung wurde allerdings eine Position "Nichterfüllungsschaden" i. H.v. 201,49€ (exkl. MWSt.) aufgeführt. Auf diese "Zwangsgebühr" wurde weder in den AGBs noch in der Kündigungsbestätigung hingewiesen. Eine Aufschlüsselung des Betrags ist der Anbieter bis heute schuldig.
Aus meiner Sicht ist Ihre Forderung nach einem Nichterfüllungsschaden unzulässig. Dies möchte ich nachfolgend begründen:
- Sie haben meinen Wunsch auf vorzeitige Kündigung zugestimmt. Daher musste ich davon ausgehen, dass Sie aus Kulanz gehandelt haben. Andernfalls hätten Sie die Möglichkeit gehabt, die vorzeitige Kündigung abzulehnen.
- Aus §254 BGB ergibt sich die Pflicht, dass Sie Schäden abzuwenden oder zu mindern haben. Dieser Pflicht sind Sie nicht nachgekommen. Sie hätten sowohl die vorzeitige Kündigung ablehnen als auch mich über den möglichen Schaden informieren müssen. Beides haben Sie nicht getan. Daher sind Sie nicht Ihrer Pflicht nach §254 BGB nachgekommen. Gemäß EnWG §41 (1) müssen Stromverträge „Haftungs- und Entschädigungsregelungen bei Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Leistungen“ enthalten. Ich gehe davon aus, dass in meinem Vertrag keine Regelungen dieser Art getroffen wurden. Wenn dies zutrifft, haben Sie gegen EnWG §41 verstoßen.
- Aus diesen Gründen musste ich davon ausgehen, dass Sie aus Kulanz einer vorzeitigen Kündigung zugestimmt haben.
Ich fordere eine Erstattung des Nichterfüllungsschadens.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Wolf
Bestell-/Kundennummer: GF0012105123
Meine Forderung an Grüner Funke:
Erstattung des Nichterfüllungsschadens
Antwort auf die Beschwerde vom 14.11.2017
Sehr geehrter Herr Wolf,
wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Grüner Funke Service-Team
kommentare und trackbacks 3
Leider wurde mir nur angeboten, den Nichterfüllungsschaden zu halbieren. Da die Forderung generell nicht rechtens ist, habe ich das Angebot abgelehnt. Ich werde nun weitere Schritte prüfen.
Mir wurde nur die Erstattung der Hälfte des Nichterfüllungsschadens angeboten. Daher besteht meine Forderung fort und die Beschwerde ist nicht gelöst.
Der Nichterfüllungsschaden wurde erstattet. Damit ist meine Beschwerde erfolgreich gelöst.
Leider warte ich nun noch auf die Auszahlung, aber dies ist ein anderes Lied.
Vielen Dank ReclaBox!