17.11.2017 | 18:22 Uhr | 411 Views
An unserer vier Jahre alten Couch löste sich teilweise der Bezug an Nähten. Die Couch kostete 1400 Euro, also kein Billigkram. Zurbrüggen nahm sich der Reklamation nicht an, Gewährleistung wäre abgelaufen. Angeboten wurde eine Reparatur mit einem Eigenanteil von 1100 Euro.
Meine Forderung an Zurbrüggen Wohnzentrum:
Kostengünstige oder kostenlose Reparatur.
Firmen-Antwort ausstehend seit 8 Jahren, 215 Tagen und 12 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 8
Warum warten sie 4 Jahre um die Bedingungen eines abgeschlossenen Kaufvertrages anzufechten?
@Marcel_B: Vielleicht weil sich der Schaden erst jetzt zeigt. Schon mal daran gedacht? Rechtlich verhält sich der Verkäufer richtig. Die gesetzliche Gewährleistung ist verjährt und eine Garantie scheint nicht zu bestehen. Dennoch rügt hier der Autor der Beschwerde ja viel mehr das kundenunfreundliche Verhalten des Unternehmens. Und da muss ich ihm zustimmen.
Wann der Schaden auftritt ist nicht interessant.
Der Kunde hat vor 4 Jahren Vertragsbedingungen akzeptiert und möchte diese jetzt anzweifeln.
Wie würde man hier reagieren wenn man den Fall mal komplett Umdreht?
Wenn sich der Möbelhändler nach 4 Jahren an den Kunden wendet und Geld nachfordert weil man damals den Preis falsch kalkuliert hat?
Und wenn der Kunde die Nachzahlung ablehnt an die Öffentlichkeit geht und den Kunden mit Namensnennung als zu geizig oder arm bezeichnet einen fairen Preis für eine Ware zu zahlen?
Die gesamte Reklabox ist echt ein Armutszeugniss für dieses Land.
Wer Kaufverträge nicht versteht kann sich ja gerne nen Betreuer nehmen.
Wo werden hier welche Vertragsbedingungen angezweifelt? Die Couch hat nach Meinung des Kunden eine schlechte Qualität und der Hersteller bzw. Verkäufer lehnt es ab, dem Kunden entgegenzukommen. Der Kunde empfindet dies als kundenunfreundliches Verhalten und macht dies öffentlich.
Das ist sein gutes Recht und aus meiner Sicht auch vollkommen nachvollziehbar und verständlich. Auch ich würde bei dem genannten Händler sicher nie wieder etwas kaufen und anderen von meinem negativen Erfahrungen erzählen.
Der Kunde akzeptiert bei Kauf 2 Jahre Gewährleistung.
Ob eine zusätzliche Garantie bestand wissen wir nicht.
Jetzt nach 4 Jahren will der Kunde die Vertragsbedingungen nicht mehr hinnehmen und empfindet diese als unfair.
Die Vertragsbedingungen sind aber heute nach 4 Jahren genauso fair wie zu Anfang.
Wenn der Kunde mehr will muss er das bei Vertragsabschluss aushandeln, und nicht 4 Jahre später. Das nennt man kleingeistig.
Und das der Schaden an einer geringen qualität liegt ist erstmal eine unbewiesene Behauptung. Diese wird auch weniger irgendeiner Fachkenntniss des Kunden entspringen sondern einzig und allein dem wunsch nicht bezahlen zu müssen.
Gewährleistung ist ein gesetzliches verankertes Recht, wird also nicht "akzeptiert".
Wenn bei mir sich der Stoff meiner Couch nach nur vier Jahren beginnen würde aufzulösen, bedeutet das für mich eine äußerst schlechte Qualität. Ich würde ganz sicher weder dieselbe Marke noch beim selben Händler noch einmal kaufen. Und ganz sicher würde ich anderen ebenfalls davon abraten.
So, und damit hier für mich EOD.
Das war bisher auch keine Diskussion sondern ehr eine Lehrstunde über kaufverträge. Schade das sie sich ausklinken und nicht die Chance warnehmen möchten etwas zu lernen.
Sie haben da scheinbar dringenden Nachholbedarf.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst