Preiserhöhung nicht mitgeteilt.

Hamburg
Es geht hier um einen ähnlichen Fall wie bei Herrn Jonathan Paul vom 6.12.17 im Bezug auf eine massive Preiserhöhung meines Gastarifs ohne Mitteilung. Mein Gastarif Home Gas endete zum 30.10.2017. Da ich nicht gekündigt hatte verlängerte sich der Vertrag um ein Jahr. Das war ok, da der Gasarbeitspreis, bei 3,12 ct. lag. Am 01.12.17 rief ich eher zufällig bei der Kunden Hotline an um nach meinem Tarif zu fragen, weil ich in der Presse über Grüner Funke gelesen hatte. Die Mitarbeiterin sagte mir, dass es am 01.12.17 eine Preiserhöhung gibt. der Arbeitspreis liegt jetzt bei 6,78ct! . Ich legte dar, dass ich keine Mail oder Brief erhalten habe (außer der auch von Hr. Paul angesprochenen Sicherheitsmail). Die MA wollte das weitergeben. Ich erhielt dann ein paar Tage später ein Angebot über 24 Monate mit einem Arbeitspreis von 4,75ct. Ich wäre einverstanden gewesen dieses Angebot zu akzeptieren, allerdings für 12 Monate. Dies wurde durch eine Hotline-Mitarbeiterin verneint. Mir wurde gesagt, ich solle eine Beschwerde schreiben. Ich möchte sie dazu auffordern mir das Sonderkündigungsrecht einzuräumen. Desweiteren bitte ich um aktuelle Zusendung des e-Mails mit dem die Preiserhöhung angekündigt wurde. Bitte mit Datum und Uhrzeitstempel des Versandes, damit ich ggf. als erste Reaktion einen Schlichtungsantrag stellen kann.

Bestell-/Kundennummer: ID #6387319

Meine Forderung an Grüner Funke:

Akzeptieren des Sonderkündigungsrechts

Antwort auf die Beschwerde vom 12.12.2017
Grüner Funke

Abteilung: Leitung Kundenservice

12.12.2017 | 08:33 Uhr

Sehr geehrter Herr Hauke, wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Grüner Funke Service-Team

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Wie kann das sein? Beschwerde eingestellt und in der gleichen Minute eine Antwort von Grüner Funke?
Ich bin der Meinung, man sollte dieses automatischen Antworten unterbinden.
Man fühlt sich doch ein bisschen verschaukelt.
Ich denke, es wird sich wohl weiterhin keiner melden.
Das wird wohl im Step 1 ein Fall für die Schlichtungsstelle.

Wider Erwarten meldete sich ein diesmal kompetenter Mitarbeiter von Grüner Funke und zeigte sich kompromißbereit. Mein Sonderkündigungsrecht wurde anerkannt und wir einigten uns auch ein Vertragsende zum 31.12.2017. Das ging dann alles relativ schnell. Die avisierte Kündigungsbestätigung per Mail kam dann auch termingerecht. Soweit ist alles ok. Wenn der Wechsel zum neuen Anbieter nun auch noch ohne Probleme durch Grüner Funke klappt, dann ist alles ok. Mein Gefühl war, dass die Ankündigung, einen Antrag bei der Schlichtungsstelle-Energie zu eröffnen, wohl ein Grund war. Da müssen die Anbieter reagieren und da liegt die Beweispflicht erstmal beim Anbieter.

Habe im Februar einen Gerichtstermin gegen Fuxx mit dem selben Fall. Am 17 Januar Urteilt das Gericht im Hamburg über eine Klage der Verbraucherzentrale: www.ardmediathek.de/tv/Plusminus/Das-verflixte-zweite-Jahr-beim-Strom-Ver/Das-Erste/Video?bcastId=432744&documentId=48197662

Das Landgericht in Hamburg sieht in dem Urteil am 17.01.2018 (AZ 312 O 514/16) in dem bekannten Anschreiben einen eindeutigen Wettbewerbsverstoß und verbietet der Fuxx – die Sparenergie GmbH, es weiter einzusetzen ( https://www.stromauskunft.de/service/energienachrichten/18406096.fuxx-kunden-aufgepasst-anschreiben-verschleiert-strompreiserhoehung/).
Ich habe wegen der versteckten Preiserhöhung im Februar einen Gerichtstermin gegen Fuxx.

"Die Beklagte hat gegen § 41 III EnWG und damit gegen eine Marktverhaltensregelung i. S.d. § 3 a UWG verstoßen, da das Anschreiben K 1 intransparent ist. § 41 III EnWG ist eine Marktverhaltensregelung i. S.d. § 3 a U WG (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.10.2016, Az. 20 U 37/16, Rz. 26). Nach dieser Vorschrift haben Lieferanten die Letztverbraucher rechtzeitig und auf transparente und verständliche Weise über eine beabsichtigte Änderung der Vertragsbedingungen und über ihre Rücktrittsrechte zu unterrichten. Das Anschreiben gemäß Anlage K 1 genügt diesen Transparenzanforderungen nicht. Die Mitteilung der Preiserhöhung erfolgt im Fließtext im dritten Absatz in versteckter Weise unter den Überschriften „Mehr Grund zum Jubeln mit unserem besten Kundenservice aller Zeiten Aktuelle Preisinformationen“ bzw. der Unterüberschrift „Klare Kante bei Preis und Service“. Diese Formulierungen lassen in keiner Weise erkennen, dass eine Preiserhöhung folgt. Vielmehr wird die ungünstige Nachricht der Preiserhöhung mit beschönigenden Formulierungen wie „Grund zum Jubeln“, „besten Kundenservice aller Zeiten“ und „Klare Kante bei Preis und Service“ verschleiert. Auch bei vollständigem Durchlesen des Textes muss der Kunde bei der Formulierung „Bis zum Ablauf ihrer Preisgarantie zum 30.9.2016 sind nun Sie nämlich geschützt vor einer nicht hoheitlich bedingten Anpassung ihres Arbeitspreises auf danach 28,47 Cent, statt wie bisher 21,55 Cent“ genau hinschauen, um nicht zu überlesen, dass ihm hier eine Preiserhöhung mitgeteilt wird. Auch auf das Sonderkündigungsrecht wird nicht in transparenter Weise hingewiesen. Erst im vierten Absatz des Schreibens – und damit nicht mehr in Zusammenhang mit der Preiserhöhungsmitteilung – steht mitten im Fließtext: „Übrigens haben Sie aufgrund obiger Vertragsanpassungen ein bis zum Wirksamwerden der Anpassung gültiges Sonderkündigungsrecht. “ Die Überschrift dieses Absatzes „Wir sind für Sie da! “ Deutet zudem in keiner Weise an, dass ein Sonderkündigungsrecht bzw. ein Rücktrittsrecht besteht. https://www.dropbox.com/s/kekzadolq50r0jk/Urteil%20Verbraucherzentrale%20gegen%20Fuxx%20U_312_O_514_16.pdf?dl=0