Hallo,
am 31.10.2017 war der Tag, an dem 1 Jahr vorüber war.
Laut AGB bei BEV ist die frist sechs Wochen zur Erstellung der Jahressabrechnung.
Diese ist mit dem gestrigen Tage verstrichen.
Auf E-Mails wird leider nicht reagiert.
Bestell-/Kundennummer: 291250 / 228212
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:
Jahresabrechnung.
Antwort auf die Beschwerde vom 15.12.2017
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
15.12.2017 | 05:27 Uhr
Sehr geehrter Kunde, wir haben Ihr Anliegen für Sie erledigt. Sofern Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne direkt an unseren Kundenservice. Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst