Bestell-/Kundennummer: 673385
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:
Schriftliche Bestätigung meiner Kündigung.
Antwort auf die Beschwerde vom 18.12.2017
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
18.12.2017 | 15:13 Uhr
Sehr geehrter Herr Karbassion, so ganz können wir Ihnen nicht folgen. Wie Sie bereits erfahren haben, haben wir Ihre Kündigung zum 03.07.2018, das ist dann Mitte nächsten Jahres, mit Eingang bei uns berücksichtigt und durchgeführt. Dass Sie unsere formale Kündigungsbestätigung noch nicht erreicht hat, ist sicherlich schade. Wir holen den Versand gerne direkt nochmal für Sie nach. Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
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Es gibt keinen Anspruch (und auch keine Notwendigkeit) für eine Kündigungsbestätigung.
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst